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Rezension aus dem Kritischen Literaturdienst Fußverkehr (Krit.Lit.Fuss), Ausgabe 2/1992

Ausgangslage

Solange es kein durchgehendes Fußwegenetz gibt, konzentrieren sich die Bemühungen, das zu Fuß gehen attraktiver und sicherer zu machen, auf eine bessere Überquerbarkeit der Hauptverkehrsstraßen. Der Zebrastreifen (im Amtsdeutsch "Fußgängerüberweg") gibt den FußgängerInnen gemäß Straßenverkehrsordnung eindeutig den Vorrang, andererseits ist aber auch das Problem einer mangelhaften Beachtung der Vorschriften durch den Autoverkehr und damit eine Gefährdung für die FußgängerInnen nicht zu übersehen. Zwischen 1965 und Ende der 80er Jahre wurden in den westdeutschen Städten die meisten Zebrastreifen abgebaut, erst in letzter Zeit zeichnet sich eine gewisse Renaissance ab. In den ostdeutschen Städten droht vielerorts eine Wiederholung der westdeutschen Entwicklung, zum Nachteil der FußgängerInnen. Es sind deshalb Ideen gefragt, die die Vorteile der Zebrastreifen für den Fußwegeverkehr ohne Sicherheitsverluste voll zum Tragen, bringen. Die Broschüre des Fußgängerschutzvereins FUSS e.V. gibt wichtige Hinweise zur Ausgestaltung komfortabler und sicherer Zebrastreifen.

Inhalt

Auf der Grundlage einer allgemeinen Beschreibung der Probleme und Lösungsansätze beim Überqueren von Hauptverkehrsstraßen wird ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage von Zebrastreifen gegeben. Neben den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sind die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung, die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R FGÜ) und die einzelnen Erlasse der Bundesländer zu berücksichtigen. Darin geht es vor allem um sogenannte Einsatzgrenzen in Abhängigkeit von FußgängerInnen und Kfz-Mengen. Die Darstellung macht deutlich, daß insbesondere die Richtlinien dringend einer Überarbeitung bedürfen.

Mit der Zielsetzung, den Zebrastreifen wieder vermehrt zum Einsatz zu verhelfen bzw. sie dort zu bewahren, wo sie schon/noch bestehen, wird ein Anforderungsprofil an den sicheren und komfortablen Zebrastreifen formuliert. Neben der fußgängergerechten Standortwahl zur Vermeidung von Umwegen geht es vor allem um ergänzende Maßnahmen, die bei den AutofahrerInnen die Neigung fördern, die Rechte der FußgängerInnen zu akzeptieren und zu respektieren.

In einer Beispielsammlung werden diese Maßnahmen im Detail dokumentiert. Es geht dabei unter anderem um

  • Aufpflasterungen
  • Fahrhahneinengungen durch Gehwegvorsprünge
  • Mittelinseln
  • besondere Straßenbeläge auf dem Überweg
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • zusätzliche Fahrbahnmarkierungen
  • Beleuchtung
  • zusätzliche Blinklichter.

Die Broschüre richtet sich vor allem an PraktikerInnen und Initiativen, die Argumente für eine Diskussion vor Ort suchen und ergänzt damit das Informationsangebot des Fußgängerschutzvereins zum Themenfeld Stadtverkehr (Fußgängerfreundliche Ampeln in Städten und Dörfern, 1987, Verkehrte Kinder! 1991).

 

Titel:

Zebrastreifen Schritte zur Fußgängerstadt. – .Berlin 1992, 24 Seiten, 13 Fotos

Verfasser:

Thomas Schlüter, Andreas Schmitz, Jürgen Brunsing, KJaus Schlabbach, Bernd Herzog Schlagk

Herausgeber:

Fußgängerschutzverein FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt UMKEHR e.V.

 

Impressum:

Erstveröffentlichung dieses Beitrages im InformationsDienstVerkehr IDV, Oktober 1992. Der Kritische Literaturdienst Fußverkehr Krit.Lit.Fuss erscheint seit 1992 als Beilage des InformationsDienstes Verkehr IDV und nach der Namensumbenennung ab dem Jahr 2002 vierteljährlich in der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung.

Autor dieser Ausgabe: Helmut Schad.

Herausgeber: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstraße 20, 13357 Berlin, Tel. 030/492 74 73, Fax 030/492 79 72, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.fuss-eV.de

Möchten Sie, dass eine aktuelle Fachliteratur mit einem deutlichen Fußverkehrs-Bezug im Kritischen Literaturdienst Fußverkehr besprochen wird, nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.