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Rezension aus der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung, Ausgabe 104/2020

Ausgangslage

Das Blechschild Grünpfeil wird von seinen Anhänger/innen geradezu geliebt und seine Wirkung bezüglich des „Verkehrsflusses“ von ihnen überschätzt. Das mag auch daran liegen, dass sehr viele Autofahrer/innen die Grünpfeil-Regeln nicht kennen oder zumindest nicht beachten.

Dabei zeigte ein Forschungsbericht von TU Dresden und der Unfallforschung der Versicherer (UdV) vom März 2015, dass drei von vier der befragten 59 Großstädte, in denen es Grünpfeile gibt (davon 45 westdeutsche und 14 ostdeutsche) bei der Anordnung nicht alle Ausschlusskriterien der Verwaltungsvorschrift beachtet hatten. Unter Berufung auf den anerkannten StVO-Kommentar von Bouska/Leue bewerten die Autoren dieses Vorgehen als eindeutig rechtswidrig: Nach Bouska/Leue sind Verstöße gegen die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Amtspflichtverletzungen, die zu zivil- und strafrechtlicher Haftung führen können.“ [Bouska/Leue, 2007 – siehe Studie, S. 122]. In keiner Stadt waren zudem alle Pfeile gemäß den Abwägungskriterien eingesetzt worden.

FUSS e.V. hat bereits vor der Übernahme des Grünpfeils in die gesamtdeutsche StVO vor dessen Gefahren insbesondere für Fußgänger/innen gewarnt. 2004 veröffentlichte FUSS e.V. seine erste Studie zur Grünpfeil-Regelung und im Oktober 2018 die hier besprochene Studie. Unmittelbar nach Erscheinen der Studie, im Dezember 2018, ist FUSS in zweierlei Hinsicht aktiv geworden:

  • Bei Bundesverkehrsministerium und Bundesrat als Verordnungsgeber wurde die Anpassung der Regelwerke an den Stand der Wissenschaft und den empirischen Erkenntnisstand eingefordert.
  • Ferner wurden die Landesverkehrsministerien als oberste Verkehrsbehörden angeschrieben und die Entfernung aller rechtswidrig angeordneten Grünpfeile sowie die vorschriftsmäßige Beachtung aller Einsatzbedingungen gefordert.

Die angeschriebenen Verkehrsministerien der Länder zeigten sich übrigens teilweise einsichtig, versprachen nochmalige Überprüfung bzw. Erinnerung der nachgeordneten Behörden an die Kriterien. Das Land Berlin entfernte sogar direkt die Grünpfeile, die vom Verband kritisiert worden waren. Der Bund-Länder Fachausschuss „StVO/Ordnungswidrigkeiten“ befasste sich im Januar 2019 „intensiv“ mit der Studie und empfahl dem Bundesverkehrsminister, sie zu prüfen – bislang ist keine Reaktion erfolgt.

Inhalt

Im ersten Teil der Studie (Kap. I-IV) wird die Vorgeschichte und Entwicklung des Grünpfeils in der DDR, der dort 1978 eingeführt wurde, vorgestellt. Des Weiteren auch die Übernahme der Regelung nach der Vereinigung, zuerst mit Hilfe zweier Ausnahme-Verordnungen und schließlich 1994 die Aufnahme des Grünpfeils in die bundesdeutsche StVO (§ 37).

Dargestellt und analysiert werden auch die verschiedenen Einsatzbedingungen in den jeweiligen Phasen. Kritisch beleuchtet wird in Kapitel V-IX der Umgang des Verordnungsgebers mit den Empfehlungen der „Projektgruppe Grünpfeil“ der BASt in ihrem Schlussbericht aus dem Jahre 1999: Obwohl die „Projektgruppe Grünpfeil“ nach Auswertung von fünf wissenschaftlichen Untersuchungen sowie eines Erfahrungsberichtes insgesamt 9 zusätzliche Einsatzkriterien empfohlen hatte, wurde in die Neufassung der VwV-StVO zu § 37 zum 1. Februar 2001 nur ein einziges davon berücksichtigt. Bis auf die aktuell gültige Fassung vom September 2017 ist dieser Mangel nicht behoben; er trifft ebenfalls auf das technische Regelwerk (RiLSA), in der Fassung von 2010 und der aktuell gültigen Fassung von 2015, zu.

Großen Raum nimmt, in Kap. X und XI, die Darstellung der Ergebnisse der Studie von TU Dresden im Auftrag der UdV und deren Empfehlungen ein; u. a. fordern die Dresdner Forscher sowie die Unfallforscher der UdV für die VwV-StVO zwei zusätzliche Einsatzkriterien sowie die Erweiterung eines bereits vorhandenen.

In Kap. XII werden von den Autoren die in den Regelwerken (VwV-StVO, RiLSA,) nicht berücksichtigten Unfall- und Konfliktpotenziale der Grünpfeil-Regelung zusammengefasst sowohl textlich als auch in der Tabelle: „Fachliche Empfehlungen und Vorgaben zu Einsatzkriterien und ihre Berücksichtigung in den Regelwerken VwV-StVO und RiLSA“ [S. 129] zusammengefasst und übersichtlich dargestellt.

Im letzten Textkapitel, Kap. XIII, werden sind die Forderungen von FUSS e.V. an die Länderregierungen als oberste Genehmigungsbehörden sowie an den Bundesverkehrsminister als Verordnungsgeber aufgeführt.

In vier Textanhängen werden weitere Aspekte der Grünpfeil-Regelung behandelt, unter anderem auch der Rad-Grünpfeil. In zwei weiteren Anhängen findet man Tabellen zur Verbreitung der Grünpfeil-Regelung in Deutschland. Im siebten Anhang schließlich werden in einer zehnseitigen Fotodokumentation Gefährdungen, Behinderungen und Verunsicherungen anderer Verkehrsteilnehmer durch den Grünpfeil aufgezeigt, die auf Fehlverhalten von Grünpfeil-Nutzer/innen zurückgehen. Zur Studie gehören zudem fünf Videos, die auch auf gruenpfeil.de heruntergeladen werden können. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind in der „Kurzfassung“ (S.12-19) zusammengefasst.

Bewertung

In der „Kompaktheit“ von 180 Seiten ist diese Studie wohl der Überblick über die negativen Aspekte der Grünpfeil-Regelung – nicht nur für Fußgänger/innen.

Transparenzhinweis:

Eine weitere Bewertung entfällt hier, da FUSS e.V. einerseits Herausgeber des Kritischen Literaturdienst Fußverkehr und gleichzeitig Herausgeber der Studie ist.

Titel:

Die Einsatzbedingungen der Grünpfeil-Regelung in Deutschland seit 1978 – Rechtsnormative, anordnungs- und verkehrspraktische Mängel, Berlin 2018, 180 Seiten

Verfasser:

FUSS e.V. (Hrsg.) Autoren: Peter Struben und Arndt Schwab

Bezug:

Download auf Startseite www.gruenpfeil.de

 

Impressum:

Erstveröffentlichung in der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung, August 2020. Der Kritische Literaturdienst Fußverkehr Krit.Lit.Fuss erscheint seit 1992 als Beilage des InformationsDienstes Verkehr IDV und nach der Namensumbenennung ab dem Jahr 2002 vierteljährlich in der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung.

Autor dieser Ausgabe: Stefan Lieb.

Herausgeber: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstraße 20, 13357 Berlin, Tel. 030/492 74 73, Fax 030/492 79 72, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.fuss-eV.de

Möchten Sie, dass eine aktuelle Fachliteratur mit einem deutlichen Fußverkehrs-Bezug im Kritischen Literaturdienst Fußverkehr besprochen wird, nehmen Sie bitte mit FUSS e.V. Kontakt auf.