Wachstumsschub auf der Mitgliederversammlung: Deutschlands Fußgängerlobby hat einen größeren Vorstand und eine neue Satzung, die das Wachstum und die Arbeit in den vielen Gruppen vor Ort fördern und das Klagen vor Gericht erleichtern soll.
Vor der Frage „Wo gehen wir hin“ steht sinnvollerweise „Wo kommen wir her und wo stehen wir jetzt.“ Auf der Online-Mitgliederversammlung am 9. Oktober beantworteten die bisherigen Vorstände Paul Bickelbacher, Katalin Saary und Roland Stimpel und Geschäftsführer Stefan Lieb sie mit erfreulichen Bilanzen: Stark gewachsen sind die Zahl der Mitglieder, die der Ortsgruppen, die Zahl auf dem Konto und die Geschäftsstelle.
Die monatlichen Online-Seminare der 2020 gestartete Fußverkehrs-Akademie erfahren großen Zuspruch. Politischen Erfolge waren die Verhinderung des legalen E-Rollerns auf Gehwegen (dass es illegal geschehen würde, war klar), das Aufgreifen vieler Verkehrsrechts-Ideen durch die StVO-Reformkommission der Bundesländer, höhere Bußgelder für Gehweg-Missbrauch und der Fußverkehrsteil im Berliner Mobilitätsgesetz. In Massenmedien erschienen im Schnitt alle drei Tage ein Beitrag über FUSS.
Seinem Wachstum hat der Verein jetzt die Satzung angepasst. Bisher war sie eher zentralistisch, passend zu einem kleinen Fachverband. Jetzt haben die Landesgruppen mehr Gewicht: In der Satzung geregelt und von der Mitgliederversammlung erhofft ist, dass es bald 16 regionale Mitgliedertreffen gibt – ob physisch oder online. Sie sollen Landessprechende, auf Wunsch weitere Vorstandsmitglieder und eben Vereinsräte wählen, die in den Ländern von der Basis legitimiert und entsprechend motiviert handeln können. Ortsgruppen kann es ab drei Mitgliedern geben, wenn eins die Sprecherfunktion übernimmt. Sie agieren eigenverantwortlich; nur bei vereinsschädigendem Verhalten gibt es Notbremsen. Landes- wie Ortsgruppen bleiben frei von vereinsbürokratischem Ballast – um Geld und Recht kümmert sich weiterhin die Geschäftsstelle.
Zwei zentrale Gremien haben erstens kürzere, griffigere Namen: Das geschäftsführende Gremium heißt nur noch „Vorstand“, das erweiterte nunmehr „Vereinsrat“. Und letzterer soll sich repräsentativ zusammensetzen: Jedes Landesgruppe kann ein Mitglied entsenden, hinzu kommt ein kleinerer Teil von allen Mitgliedern Gewählte.
FUSS hat viele Themen, die eigentlich vor Gericht gehören – namentlich das Ignorieren von Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Normen in kommunalen Verkehrs- und Ordungsämtern. Es gibt aber im Verkehrsbereich kein Verbandsklagerecht – wohl aber für Behinderten-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbände. Mit einer entsprechend erweiterten Satzung versuchen wir, diese Rechte zu erhalten.
Als Vorletztes das liebe Geld: Der FUSS-Jahresbeitrag von 40 Euro war mit Abstand der niedrigste unter vergleichbaren Vereinen wie ADFC, BUND und VCD. Ab 2022 ist er regulär auf gleicher Höhe. Wer aber Geldknappheit geltend macht, zahlt nur die Hälfte.
Und zuletzt das Personelle: Der Bundesvorstand hat jetzt fünf Köpfe: Die drei oben genannten und Wiedergewählten begrüßen Ruth Hammerbacher aus Osnabrück und Wolfgang Packmohr aus Essen. Von der Mitgliederversammlung in den Vereinsrat gewählt wurden Thorsten Knölke aus Münster, Robert Rädel aus Berlin und Michael Spiekermann-Blankertz aus Lüdinghausen.