Ein Gehweg kann aber zum Radfahren durch das unten abgebildete Verkehrszeichen 1022-10 freigegeben sein. Wo das Zeichen gilt, darf nur im Schritttempo Rad gefahren und muss Rücksicht auf die Menschen zu Fuß genommen werden. Die Regel ist in sich unlogisch: Wer nur so schnell fahren darf, wie andere gehen – warum kann der auch nicht gehen und schieben? Und wenn auf Gehende Rücksicht zu nehmen ist – wieso erlaubt man dann Radfahren auf ihrem Weg, das zu höherem Tempo verführt und nicht selten zum Bedrängen Gehender? In einer Studie (S.7) wurde das Durchschnittstempo von Radlern auf solchen Wegen mit 18 km/h gemessen. Das ist etwa vierfaches Schritttempo – und manche Radler sind noch viel schneller unterwegs.
Viele Verkehrsbehörden von Städten und Landkreisen stört das nicht. Immer wieder bringen sie dieses Schild an – mal weil sie Radlern einen Weg abseits der Autos bieten wollen. Oft auch, weil sie Radeln auf der Fahrbahn als störend für Autofahrer sehen und die Radler lieber auf dem schmalen Gehweg sehen. Allerdings müssen sie auf Wegen mit solchen Zeichen nicht fahren, sondern können auch auf der Fahrbahn rollen.