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Ein Gehweg kann aber zum Radfahren durch das unten abgebildete Verkehrszeichen 1022-10 freigegeben sein. Wo das Zeichen gilt, darf nur im Schritttempo Rad gefahren und muss Rücksicht auf die Menschen zu Fuß genommen werden. Die Regel ist in sich unlogisch: Wer nur so schnell fahren darf, wie andere gehen – warum kann der auch nicht gehen und schieben? Und wenn auf Gehende Rücksicht zu nehmen ist – wieso erlaubt man dann Radfahren auf ihrem Weg, das zu höherem Tempo verführt und nicht selten zum Bedrängen Gehender? In einer Studie (S.7) wurde das Durchschnittstempo von Radlern auf solchen Wegen mit 18 km/h gemessen. Das ist etwa vierfaches Schritttempo – und manche Radler sind noch viel schneller unterwegs.

Viele Verkehrsbehörden von Städten und Landkreisen stört das nicht. Immer wieder bringen sie dieses Schild an – mal weil sie Radlern einen Weg abseits der Autos bieten wollen. Oft auch, weil sie Radeln auf der Fahrbahn als störend für Autofahrer sehen und die Radler lieber auf dem schmalen Gehweg sehen. Allerdings müssen sie auf Wegen mit solchen Zeichen nicht fahren, sondern können auch auf der Fahrbahn rollen.

Zusatzzeichen Radfahrer frei

Regelwerke: Wann Gehwege radfrei bleiben sollen

Zwei Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswege beschäftigen sich detailliert damit: die Empfehlungen für Fuß- und für Radverkehrsanlagen (EFA und ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Sie nennen Ausschlusskriterien, unter denen das Radfahren auf Gehwegen nicht freigegeben werden sollte:

  1. Es gibt viele Geschäfte
  2. Der Weg wird überdurchschnittlich von besonders Schutzbedürftigen begangen, z. B. Menschen mit Behinderungen oder Kindern
  3. Die Straße ist eine Hauptverbindung des Radverkehrs,
  4. Es gibt Gefälle von über 3 Prozent.
  5. Auf einem Gehweg mit 2,5 Metern Breite oder wenig darüber gibt es eine dichte Folge von Hauseingängen, die direkt auf den Weg führen.
  6. Es ist eng und es gibt viele Zufahren von der Fahrbahn zu Grundstücken, die über den Gehweg hinweg führen.
  7. Es gibt stärker frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen ohne gesonderte Warteflächen.
  8. Der Gehweg ist schmaler als 2,5 Meter.
  9. Ist der Gehweg 2,5 Meter breit, dürfen pro Stunde höchstens 70 Menschen zu Fuß und auf dem Rad unterwegs sein, davon höchstens ein Drittel auf dem Rad. Auf breiteren Gehwegen geht mehr, zum Beispiel bei vier Metern zusammen bis zu 150 Gehende und Radelnde.

Auch das ignorieren Verkehrsbehörden oft. Oft werden die Schilder auf schmaleren und volleren Wegen angebracht. Verwendet wird das Schild auch, um Fußgängerzonen fürs Rad freizugeben – entweder ständig oder zu bestimmten Tageszeiten. Auch hier halten sich viele Radler nicht ans Schritttempo. Diese Freigabe kommt daher aus unserer Sicht nur auf ausreichend breiten Straßen und nur für Zeiten mit wenig Fußverkehr in Frage. Alles andere zerstört Frei-Räume, in denen Menschen sicher und unbesorgt gehen können.

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Wo der Gesetzgeber Schritttempo fordert, sollte er Schritttempo garantieren – dadurch, dass hier gar nicht gefahren werden darf. Radfahr-Erlaubnisse führen in der Praxis zu vielfachem Tempo.

2.

Solange es das Schild gibt, sollten die dafür geltenden Regeln eingehalten und Verstöße häufiger geahndet werden.

3.

Wer hier zu Fuß ist, muss Radlern keinen Platz machen. Die heilsame Folge: Können sie nicht überholen, fahren sie im Schritttempo, das hier vorgeschrieben ist.