Diese Regel steht in Paragraf 20 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung: „(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.“
Der Hauptakt der planerischen Ignoranz besteht darin, dass Radwege überhaupt dort geführt werden, wo Menschen ein- und aussteigen müssen. Es liegt auf der Hand, dass das Konflikte bringt. Aber es gibt Planende, denen kann dieser Konflikt offenbar nicht scharf genug sein: Sie markieren den Radweg hier kräftig rot und womöglich noch Radsymbole auftragen. Damit suggerieren sie Radlern: Hier ist euer Weg; ihr müsst nicht halten. Fahrgästen muten sie zu, in einer sowieso unübersichtlichen, drängeligen Situation auf solcherart tempo-gestimmte Radler zu treffen.