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Der Vereinsrat des FUSS e.V. – das höchste Gremium zwischen den Mitgliederversammlungen – hat am 21.4.2024 ausführlich das Thema „Begleitrecht Erwachsener für auf dem Gehweg radfahrene Kinder“ diskutiert. Das Ergebnis:

Das Begleitrecht bringt einige Probleme mit sich:

  • Die Vorschrift ist komplex. Altersgrenzen, Begleiterzahl und gefordertes Verhalten sind vielen nicht bekannt oder werden ignoriert.
  • Die Erlaubnis wird oft falsch ausgelegt und führt zu vielfachem Fehlverhalten: Mehrere Ältere begleiten ein Kind.
  • Auch Eltern mit Kind im Rücksitz, Anhänger oder Lastenrad behaupten hier fahren zu dürfen.
  • Es wird ein Vorfahrtrecht zu Lasten Gehender angenommen.
  • Kinder halten Gehwegradeln für sich und ihre Eltern für selbstverständlich: Radler ohne Kinder nehmen Begleitende als schlechtes Vorbild.
  • Radfahrende Kinder sind auch auf dem Gehweg nicht in einer gefahrfreien Zone: Viele Gehwege sind schon zum Gehen zu eng, zum Radeln erst recht. Gehende wechseln spontan die Richtung, kommen plötzlich aus Türen oder von der Fahrbahn. Auch Hunde sind unterwegs, womöglich an Leinen.
  • Die ständige Nähe einer Kontrollperson fördert die Selbständigkeit weniger, als wenn diese zwar erreichbar, aber ein Stück entfernt auf der Fahrbahn ist.
  • Kinder werden nicht allmählich an das Fahren auf der Fahrbahn herangeführt, sondern müssen dies ab dem 10. Geburtstag ohne vorheriges Training oft selbständig leisten.

Der falsche Ort, um radfahren zu lernen

Aus allen genannten Gründen sollte das Begleitrecht gestrichen werden. Es ist erwiesenermaßen nicht nötig, um Kindern das Radfahren beizubringen: Alle, die 2016 älter als acht Jahre waren, haben es auch ohne legale Gehweg-Begleitung gelernt. Als Rad-Pädagogik empfehlen wir:

  • zum ersten Lernen geschützte Räume wie Verkehrsschulen, Schulhöfe, wenig begangene Plätze und Parkwege.
  • mehr Straßen, an denen auf einer Seite nicht geparkt werden darf. Hier können Begleiter die Kinder von der Fahrbahn aus gut im Blick behalten.
  • mehr verkehrsberuhigte Bereiche und Tempo-30-Straßen.
  • sichere Radwege. Vor allem wenn diese schmal sind, ist aber die Gefährdung durch schnellere Radler zu beachten.
  • stärkere Durchsetzung der Schutzrechte von Radlern: Tempolimits, Mindestabstände beim Überholen.