Was ist die grundsätzliche Bedeutung des Urteils?
Viele Autofahrer, aber auch Kommunalpolitiker und Ordnungsbehörden tun bisher so, als sei „Parkdruck“ ein übergesetzlicher Notstand. Ihnen wäscht das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.6.2024 den Kopf: „Verbotenes Gehwegparken verletzt … die ‚Ordnung des Verkehrs‘“ schreibt es in der Urteilsbegründung. „Parken dürfen Fahrzeuge auf Gehwegen nur, soweit das durch Verkehrszeichen oder Markierung erlaubt ist. Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens … ist nicht schutzwürdig.“