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Alle zwei Jahre müssen Deutschlands Straßenverkehrsbehörden die Straßen in ihrem Verantwortungsbereich unter Sicherheits-Aspekten überprüfen, „Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung“ und Orte „wo nicht selten Unfälle vorkommen“ sogar jährlich.

Das schreiben die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung in § 45, Randnummer 57 vor. Beteiligt werden die Straßenbaubehörde und die Polizei. Örtliche Bus- und Bahnunternehmen sowie sachkundige Privatpersonen können hinzugezogen werden.

Letzteres ist eine Chance für den Fußverkehr. Wer sich für ihn engagiert und die wichtigen Regeln kennt, sollte sich bei der Verkehrsbehörde nach anstehenden Verkehrsschauen erkundigen oder selbst welche für Straßen und Orte anregen oder fordern, an denen Gehende Sicherheitsprobleme haben. Unfälle sind ein klares Indiz für solche Probleme, aber auch eine Häufung kritischer Situationen oder das Vermeiden bestimmter Wege und Übergänge wegen Risiken und Angst kann eins sein.

Oft können Verkehrs- und Straßenbaubehörden Abhilfe schaffen – durch striktere Tempolimits, Querungshilfen, das Wegnehmen von Parkplätzen an unübersichtlichen Stellen. Ordnungsbehörden können mindestens in Schwerpunkt-Aktionen gefährlichen Missbrauch von Gehwegen ahnden. Sehr hilfreich kann es sein, wenn sich Fußverkehrs-Beauftragte der jeweiligen Stadt für einschlägige Verkehrsschauen und danach für Verbesserungen einsetzen.