Neues Verkehrsrecht: Licht und Schatten

Die jahrelang diskutierte Verkehrsrechts-Reform ist abgeschlossen. Es gibt Fortschritte bei Zebrastreifen, bei der Neuverteilung von Straßenraum und bei Tempo 30 – aber einen Rückschritt beim Gehwegparken. Das Wichtigste im Überblick.

Reform im Dreischritt: Das 2024 novellierte Straßenverkehrsgesetz erlaubt es erstmals, mit Regeln für den Verkehr nicht nur dessen Sicherheit und „Leichtigkeit“ zu fördern, sondern auch Umwelt, Klima, Stadt und Gesundheit. In logischer Konsequenz gibt es erfreuliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Das betrifft nicht die Regeln, die man auf der Straße zu Fuß, auf dem Fahrrad oder im Auto beachten muss – sondern den Handlungsspielraum der Behörden, die vor Ort Schilder, Zebrastreifen oder Ampeln aufstellen und betreiben. Beim Gehwegparken gibt es jedoch einen Rückschritt

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zebrastreifen können wesentlich leichter geschaffen werden. Es braucht keine bestimmten Mangen an Fuß- und Fahrverkehr mehr und keine besonders große Gefahr dort, wo sie auf die Straße kommen sollen. An Zebrastreifen ist Tempo 30 leichter möglich, andere Hindernisse zu ihrer Einrichtung bleiben aber. Einzelheiten hier.
  • Wo Tempo 30 auf verschiedenen Abschnitten von Haupstraßen des Autoverkehrs gilt, können diese zusammengefügt werden, wenn sie höchstens 500 Meter auseinander liegen. Mehr hier.
  • Tempo 30 ist an hoch frequentierten Schulwegen auch auf Hauptverkehrsstraßen die Norm, 50 die Ausnahme.  Mehr dazu hier.
  • Flächen für den Fuß- und Radverkehr sowie Busspuren können leichter eingerichtet werden.
  • Das Parken auf Gehwegen sollen Behörden leichter erlauben können als bisher. Wir bezweifeln aber, dass sie das tatsächlich können. Dazu ein ausführlicher Beitrag hier.

 

 

 

13.04.25