Da dem Fußverkehr eine zentrale Rolle für die Verkehrswende zukommt, haben wir den Fußverkehrspreis ins Leben gerufen. Nach der ersten Preisverleihung in 2023 geht es nun weiter.
An dieser Stelle finden Sie Informationen...
- zum 2. Fußverkehrspreis
- zur Auslobung und Preisverleihung
- zu den Bewertungskriterien
- zur Besetzung der Jury
- zur Schirmherrschaft (mit Interview)
- für Presse und Medien
- zum 1. Fußverkehrspreis (Rückblick)
Ein deutscher Preis für den Fußverkehr
Der schweizerische „Flaneur d'Or“ hat uns zur Auslobung des Fußverkehrspreis Deutschland inspiriert. Der Schweizer Preis zeichnet besonders fußgängerfreundliche und innovativ gemachte Infrastrukturen aus. Ein Blick auf die dort bereits ausgezeichneten Maßnahmen macht hoffnungsfroh: In der Schweiz scheint viel mehr als bei uns für den Fußverkehr möglich zu sein! Dabei hat Deutschland immerhin rund 83 Millionen Zufußgehende – wir möchten zeigen, dass diese Besseres verdient haben. Und dass es bereits mutige Ideen und Vorreiterinnen unter den deutschen Kommunen gibt.
Aus diesem Grund hat FUSS e.V. einen großen Schritt unternommen und den Fußverkehrspreis Deutschland ins Leben gerufen. Mit dem Preis zeichnen wir Projekte aus, die das Gehen attraktiver machen und Städte beleben. Die erste Verleihung fand im Januar 2023 statt und wurde unterstützt durch das Umweltministerium und das Umweltbundesamt.
Wir haben die besten und innovativsten Maßnahmen und Projekte für den Fußverkehr in Deutschland gesucht. Best-Practice-Beispiele sollen weitere Städte zur Nachahmung inspirieren und dazu ermutigen, eigene Projekte zur Verbesserung der Bedingungen für die Menschen zu Fuß umzusetzen. Mit der Stadt Kiel und Pleidelsheim in Baden-Württemberg haben gleich zwei Orte den ersten Fußverkehrspreis Deutschland erhalten. Berlin hat einen Sonderpreis für das Programm zur Förderung von Parklets erhalten.
2. Fußverkehrspreis Deutschland
Nach dem Erfolg der ersten Preisverleihung möchten wir nun den Preis als feste Größe etablieren und ihn alle zwei Jahre vergeben. Als Förderpartner konnte die Stiftung CO2 gewonnnen werden.
Der Fußverkehrspreis möchte weitere Kreise ziehen und in Städten und Gemeinden noch breiter bekannt werden. Bisher spielt der Fußverkehr in den meinungsbildenden Medien meist nur eine Nebenrolle – das soll nicht so bleiben. Mit der Auslobung des Preises möchten wir dem Fußverkehr die Hauptrolle geben!
Neu ist mit der zweiten Runde, dass der Fußverkehrspreis Deutschland neben dem Hauptpreis auch einen Sonderpreis umfasst:
- Mit dem Hauptpreis werden wie bei der ersten Ausschreibung Best-Practice-Beispiele für den Fußverkehr gewürdigt.
- Der Sonderpreis ist wechselnden Zielgruppen gewidmet. Dieses Mal steht der Sonderpreis unter dem Motto „Kinder sicher und gerne zu Fuß“.
Die Jury kann zusätzlich weitere Anerkennungen vergeben.
Gesucht werden vorbildliche Lösungen für eine inklusive, sichere und ansprechende Gestaltung von Straßen und öffentlichen Räumen. Sie sollen geeignet sein, den Fußverkehr in der Kommune dauerhaft zu verbessern. Lösungen mit kreativen Ansätzen werden besonders gewürdigt. Die erreichten positiven Wirkungen für den Fußverkehr sollen über punktuelle Verbesserungen hinausgehen. Idealerweise lassen sich Vorteile für das Zufußgehen auf Quartiersebene oder sogar für die Gesamtstadt bzw. Gemeinde aufzeigen.
Der diesjährige Sonderpreis steht unter der Themenstellung „Kinder sicher und gerne zu Fuß“. Er zeichnet die ganzheitlich kindgerechte Gestaltung von Gehwegen aus. Neben der Sicherheit ist in besonderem Maße eine anregende und spielerische sowie die soziale Interaktion fördernde Gestaltung gefragt. Auch die Gestaltung des Nahbereichs typischer fußläufiger Zielorte von Kindern wie Kita, Spielplatz, Schule oder Sportverein kann von besonderem Interesse sein.
Für beide Preise konnten sowohl bauliche als auch kommunikative Maßnahmen und Projekte eingereicht werden. In jedem Fall sollen sich die Lösungen in Realisierung befinden oder bereits realisiert sein. Eine Evaluation oder Auswertung der getroffenen Maßnahmen ist erwünscht. Reine Konzepte, Strategien und Planungen werden nicht berücksichtigt.
Informationen zur Auslobung und Preisverleihung
Die Auslobung des Fußverkehrspreises richtet sich an kommunale Verwaltungen. Im Fall der drei Stadtstaaten ist auch die Landesebene angesprochen, sofern Projekte oder Maßnahmen auf der Bezirksebene umgesetzt werden und kooperativ mit dem/den Bezirk/en durchgeführt wird.
Bewerbungen konnten bis zum 14. Oktober 2024 eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszeichnung / Preisverleihung:
Der Fußverkehrspreis Deutschland 2025 wird am Samstag, den 29. März 2025 im Rahmen des Bundesweiten Umwelt- und Verkehrskongresses BUVKO in Karlsruhe verliehen. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen bald.
Kriterien für die Bewertung
Die Bewertung der Einreichungen erfolgt durch eine Jury mit Expert:innen aus den Bereichen Verkehrsforschung, Stadtentwicklung, Kinderschutz, Barrierefreiheit, Umwelt- und Klimaschutz, Kommunalverbände und Planungspraxis. Sie wird bei ihrer Entscheidung die hier aufgeführten Kriterien zugrunde legen. Eine Erfüllung sämtlicher Kriterien wird nicht erwartet.
Kriterien für den 2. Fußverkehrspreis Deutschland sind:
- Verbesserungen für den Fußverkehr in der Kommune, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehen, z.B. in den Bereichen
- Wegenetz
- Sicherheit
- Hindernisfreiheit und Barrierefreiheit
- Erreichbarkeit und Ausgestaltung der Umstiegspunkte zum Öffentlichen Personenverkehr
- Aufenthaltsqualität durch fußverkehrsfreundliche Infrastruktur und an den Klimawandel angepasste Straßenräume
- Inklusive Gestaltung des Straßenraums mit besonderer Berücksichtigung der Ansprüche von Kindern und von Menschen mit Mobilitätseinschränkung
- Kooperatives und partizipatives Vorgehen mit motivierender Einbeziehung der Akteur:innen und einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit (z.B. Kommune, Bürger:innen, Verbände, Wissenschaft)
- Einordung von Maßnahmen in stadt- und verkehrsplanerische Konzepte, Nutzung von Synergien
- Vorbildliche und kreative Lösungen durch Ausschöpfen von Spielräumen in rechtlichen Vorgaben und Regelwerken
- Übertragbarkeit der Lösung bzw. wichtiger Lösungskomponenten
- Überzeugendes Verhältnis der eingesetzten eigenen Ressourcen der Kommune im Verhältnis zu finanziellen Fördermitteln und im Verhältnis zum Effekt der Maßnahmen
- Evaluation / Auswertung (mindestens in Form einer begründeten Vorher-Nachher-Einschätzung)
Zusätzliche Kriterien für Kommunikationsprojekte sind:
- Auf Bewusstseinsbildung und nachhaltige Verhaltensänderung zielende Botschaft und Impulse
- Zielgruppengerechte Ansprache
- Qualität der Botschaft, z.B. Klarheit und Verständlichkeit, überzeugender und motivierender Charakter
- Mehrfachverankerung der Botschaft über einen längeren Zeitraum (z.B. mehrere koordinierte Absender:innen, Nutzung mehrerer Kanäle, Aufbau und Nutzung eines möglichst breiten Netzwerks, Variation, Überraschungseffekte, Wiederholung)
- Verbindung mit Fußverkehrsaktionen (z.B. Mitmachmöglichkeiten, Fußverkehrs-Checks mit Bürger:innen, Filmprojekte, Spaziergänge)
- Unterstützung, Anerkennung und Belohnung von Verhaltensänderungen
- Konstruktiver Umgang mit Ängsten und Widerständen
- Definiertes Evaluationskonzept, möglichst quantitative Evaluation von Verhaltensänderungen, alternativ ist auch eine fundierte und aussagekräftige qualitative Evaluation möglich
Zusätzliche Kriterien für den Sonderpreis „Kinder sicher und gerne zu Fuß“ sind:
- Orientierung an einer ganzheitlich kindgerechten Wegegestaltung unter Berücksichtigung
- der Sicherheit (z.B. durch Entschleunigung, Vorrang beim Queren, Sichtbeziehungen, Reduzierung von „Elterntaxis“)
- der Aufenthaltsqualität und qualitätsvollen Gestaltung im Nahbereich von sozialen und kommunikativen Treffpunkten (z.B. Kita, Spielplatz, Schule, Sportverein)
- einer anregenden, interaktiven und das Spielen unterstützenden Gestaltung
- Partizipation und Einbeziehung, insbesondere von Kindern sowie von Familien und Schulen
- Kindgerechte Mobilitätsbildung
- Definiertes Evaluationskonzept, möglichst quantitative Evaluation von Verhaltensänderungen, Nutzung kindgerechter Feedbackformen
Besetzung der Jury
Eine unabhängige und interdisziplinär besetzte Jury begutachtet und bewertet die eingereichten Bewerbungen. Wir konnten hochkarätige Fachmenschen und Praktiker:innen dafür gewinnen:
- Dipl.-Soz. Ruth Hammerbacher, FUSS e.V., Vorstand
- Dipl.-Ing. Ass. jur. Thomas Kiel d’Aragon, Deutscher Städtetag
- Dipl.-Geogr. Anne Klein-Hitpaß, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Leiterin Forschungsbereich Mobilität
- Dipl.-Ing. Juliane Krause, Büro plan&rat, Bauingenieurin und Verkehrsplanerin
- Anne Lütkes, Kinderfreundliche Kommunen e.V., Vorstandsvorsitzende; Deutsches Kinderhilfswerk, Vizepräsidentin; Rechtsanwältin
- Prof. Dr. Heiner Monheim, Verkehrswissenschaftler und Geograph
- Dipl.-Ing. Angelika Schlansky, gekaplan Stadt- und Regionalplanung; FUSS e.V., Sprecherin Bremen/Niedersachsen
- Dipl.-Arch. Eva Schmidt, Fussverkehr Schweiz, Vizepräsidentin; Leiterin Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur
- Dipl.-Ing. Martin Schmied, Umweltbundesamt, Leiter Fachbereich Nachhaltigkeitsstrategien und Instrumente, Verkehr und Lärm
- Dipl.-Ing. Christian Stamer, Stadt Kiel, Tiefbauamt, Bereich Verkehrsplanung und Mobilitätsmanagement (Preisträger 2023)
- Dipl.-Ing. Peter Woltersdorf, Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin gegr. 1874 e.V.
Schirmherrschaft und Interview
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, hat die Schirmherrschaft für den Fußverkehrspreis Deutschland 2025 übernommen. Für unsere Zeitschrift "MobiLogisch" haben wir ein Interview mit ihm geführt. Das vollständige Interview kann hier nachgelesen werden.
Presse und Medien
Auf unserer Seite für Presse und Medien zum Fußverkehrspreis finden Sie hochauflösende Fotos, Logos und Pressemitteilungen.
Bei allen Fragen können Sie sich gerne auch direkt an
Eindrücke von der Preisverleihung 2023
Rückblick: 1. Fußverkehrspreis Deutschland
Ein Beitrag mit Informationen zum 1. Fußverkehrspreis, Details von der Preisverleihung und die Darstellung der prämierten Projekte finden Sie hier.