21 Thesen zur Revitalisierung von kleinen Dörfern:

Verödetes Dorfleben ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass privater Sichtschutz Einblicke verwehrt, jegliche Angebote abgebaut und öffentliche Räume überwiegend von Menschen genutzt werden, die mit dem Auto auch kleinste Wege zurücklegen und dabei von ihrer Wohnumgebung weitgehend abgeschottet sind. Die drei Aspekte hängen eng zusammen und bilden eine negative Spirale. Der Zustand von Dörfern ist in vielen Regionen erschreckend. Zur Revitalisierung, und das ist leider bei vielen Verantwortlichen und auch Bürgern bisher noch nicht angekommen, gehört auch die Ermöglichung und Förderung des Gehens.

Die folgenden Aussagen richten sich an das Land, die Kommunen, aber auch teilweise an uns selbst. Denn wir werden auch als Bürgerinnen und Bürger zitiert, die einen angemessenen Gehweg nicht bezahlen, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Dorfhauptstraße nicht hinnehmen wollen oder unser Haus und Grundstück nach außen abschotten wie eine Festung.

Auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Dörfern sind zu Fuß unterwegs.

 

Straßenleben fördert das Gehen <> Gehen belebt das Dorf.

Dörfer, in denen kaum noch Menschen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, sich immer weniger Menschen in den Vorgärten aufhalten und beschäftigen, keine handwerklichen Arbeiten und auch keine Kinderspiele mehr zu beobachten sind, solche Dörfer sind für ihre Bewohnerinnen und Bewohner und auch für ihre Gäste wenig attraktiv.

Die kommunale Planung muss den Aufenthalts- und Lebensraum der Menschen in den Mittelpunkt stellen.

Ein seltener Anblick in Deutsch­land: Haushalts­arbeit vor der Haustür.

Gehen und Bewegung muss überall ungefährdet und komfortabel möglich sein, wo Menschen leben, arbeiten, wohnen oder sich erholen.

Die Einbeziehung der Wünsche und Vorstellungen der alteingesessenen und auch der neuen Bewohnerinnen und Bewohner sowie bei touristisch genutzten Orten auch einer Interessenvertretung der Gäste ist vor jeder Veränderung im öffentlichen und halböffentlichen Raum unabdingbar.

Bürgermitwirkung ist eine wesentliche Grundlage für die Analyse und die zu entwickelnden Maßnahmen.

 

Regelwerke sind auch für Dorfstraßen und Plätze anzuwenden.

Fahrstreifen zwar regel­konform, aber zu breit für die geringe Nutzung im Dorf.

Genauso, wie die Barrierefreiheit seit Jahren zur gesetzlich vorgeschrieben Grundlage aller Baumaßnahmen gehört (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Barrierefreiheit), darf die geringe Bevölkerungsdichte einer Region nicht dazu führen, Planungsgrundsätze oder geltende Regelwerke zu vernachlässigen (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen). Allerdings ist zukünftig stärker darauf zu achten, dass in den Regelwerken die Bedürfnisse im ländlichen Raum stärker berücksichtigt werden. Auf Einhaltung von Qualitätsstandards sind auch die Förderbedingungen abzustellen.

 

 

 

Gehwege oder begehbare Randstreifen sind dann erforderlich, wenn die Fahrstreifen nicht zum Gehen geeignet sind.

Gehwege im Zickzack um die Parkbuchten herum: Auch keine gute Lösung.

Ein Streitpunkt in zahlreichen Gemeindesitzungen: Muss da ein Gehweg sein oder nicht. Hierzu gibt es in den Regelwerken Aussagen, die aber bisher leider nicht auf dörfliche Gegebenheiten Bezug nehmen (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen >Gehwege). Auf Gehwege sollte verzichtet werden, wenn die Dorfstraße den Charakter einer „Begegnungszone“ (in der Schweiz und in Österreich) oder eines „verkehrsberuhigten Bereichs“ (in Deutschland: StVO, §41, Zeichen 274.1 + .2) hat oder erhalten soll (vgl. www.strassen-fuer-alle.de/).

 

 

 

 

Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen oder begehbaren Randstreifen ist durch einfache bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit möglichst weitgehend zu verhindern.

In ländlichen Regionen befinden sich auf den Grundstücken in aller Regel Parkflächen oder Garagen, es gibt also eigentlich kaum sogenannten Parkdruck. Auf Dorfstraßen aber sind die Menschen und insbesondere die Kinder durch achtlos abgestellte Fahrzeuge noch stärker gefährdet als in der Stadt. Hier wird noch weniger mit fahrenden Fahrzeugen gerechnet und die sozialen Beziehungen sind über die Straße hinweg enger (vgl. www.gehwege-frei.de).

 

 

Auch kleinste Gemeinden benötigen ein dorfinternes Fußwegenetz, deshalb müssen Kommunen öffentliche Wegerechte mit Grundstückseigentümern verhandeln oder festlegen und die vorhandenen Wege bei Baumaßnahmen schützen.

Das war einmal ein Weg am Ackerrand, der einen Dorfrundgang ermöglichte.

Es ist völlig egal, ob die Menschen nur aus Spaß gehen oder, um zum Arbeitsplatz zu gelangen: Sie bevorzugen kurze Querverbindungen und auch angenehme Spazierwege und möglichst viele Plätze mit Aufenthaltsangeboten, vorrangig Sitzgelegenheiten (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Fußverkehrs-Wegenetze).

In kleinen Dörfern bieten sich linienhafte Querungsanlagen an. Punktuelle Querungsanlagen wie Ampeln, Zebrastreifen sollten nur zum Einsatz kommen, wenn diese nicht umzusetzen sind oder an besonders frequentierten Stellen.

Das Queren der Straße ist in kleinen Gemeinden kaum zu bündeln, die Bereitschaft für die Fahrbahnquerung Umwege in Kauf zu nehmen, tendiert gegen Null. Punktuelle Maßnahmen können allerdings auch folgende weitere Funktion haben:

Fahrbahneinengungen oder -verschwenkungen sind auch in Dorfstraßen zur Dämpfung von Geschwindigkeiten geeignet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen.

Die kleinsten Dorfstraßen werden für einen städtischen Fahr- und Parkverkehr konzipiert; hier kommen häufig nicht die für einen geringen Kfz-Verkehr vorgesehenen Dimensionierungen zur Anwendung. Auch wenn es keinen Parkdruck gibt und kaum Autoverkehr, bleiben für Gehwege häufig nur Restflächen. Deshalb zusammenfassend:

Fahrstreifen von Dorfstraßen sind für verminderte Geschwindigkeiten zu dimensionieren und möglichst zusätzlich als Mischflächen auszubilden.

Auch in übergeordneten Dorfdurchfahrten sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zumindest in den Kernbereichen mit Wohnnutzung grundsätzlich auf deutlich unterhalb der von 50 km/h nach der StVO festzulegen (§3, Abs. 3).

Verkehrsflächen-Aufteilungen sind generell zu überdenken, Angebote für den motorisierten Individualverkehr zu vermindern.

Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Ortseingänge von Durchfahrstraßen zu legen:

An Ortseinfahrten müssen die Fahrenden im motorisierten Verkehr zur Achtsamkeit bewegt werden.

Sie müssen so gestaltet werden, dass sie Durchfahrende zur Geschwindigkeitsreduzierung veranlassen und allen fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern verdeutlichen, dass sie hier einen Aufenthaltsraum von Menschen durchqueren. Der Lkw-Verkehr ist auf Zulieferer zu beschränken und Gigalinern muss das Durchqueren von Dörfern generell untersagt werden.

Die Bewegungsmöglichkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen nicht auf Kosten der Fußgängerinnen und Fußgänger aufrecht erhalten oder geschaffen werden.

Unsinnige Regelung für Fuß- und Radverkehr in einer Tempo 30-Straße.

Der Fahrradverkehr ist auf sichere und attraktive Fahrbahnen zu führen. In bewohnten Gebieten sind gemeinsame Fuß- und Radwege nicht sinnvoll und nach den geltenden Regelwerken auch nur in ganz bestimmten Situationen empfohlen (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Gemeinsame oder getrennte Fuß- und Radwege). Diese Erfahrungen und die entsprechenden Regelungen treffen auch im ländlichen Raum zu, wo die Gehwege in der Regel noch schmaler ausgebildet sind.

Haltestellen sind in zentraler Dorflage mit Witterungsschutz und barrierefreien Informationen einzurichten und müssen in dunklen Jahreszeiten beleuchtet sein.

Bushaltestellen werden in Dörfern häufig da angelegt, wo der Bus ohnehin halten muss oder gut wenden kann. Aber die Fußgänger sind die Kunden. Deshalb muss der erste Grundsatz sein, dass sie öffentliche Verkehrsmittel sicher und komfortabel erreichen können (vgl. www.geh-recht.de > Fußverkehrsanlagen > Haltestellen).

Neuen Spiel- und Aufenthaltsraum für kreative Gemeinschaftsbeschäftigungen von Kindern und Jugendlichen braucht das Land

Spielgeräte aus den Katalogen befinden sich heute im ländlichen Raum auf fast allen Grundstücken. Deshalb muss es für kleinere Kinder Gemeinschaftsanlagen geben (Tobeplätze, Bolzplätze, etc.), in denen die sozialen Kontakte im Mittelpunkt stehen. Genauso wichtig sind Aufenthalts- und Bewegungsangebote für Jugendliche, die aus dem Spielgerätealter hinaus gewachsen sind. Hierbei sind insbesondere Genderaspekte zu beachten, da es z.B. in ländlichen Regionen besonders Mädchen häufig an Gemeinschaftsangeboten mangelt.

Kommen wir zu einer Aussage, die z.B. durch Absprachen, Dorf- oder Straßensatzungen und in Ausnahmefällen auch über den Denkmalschutz zu unterstützen wäre:

Die Haustür und auch die Grundstückspforte soll zu Fuß von der Straße aus erreichbar und das Grundstück zur Straße hin möglichst offen sein.

Die negative Entwicklung, Hauseingänge durch Hauseinfahrten über den Hof zu ersetzen, vermindert die Möglichkeit zur dörflichen Kommunikation. Hohe Hecken, Mauern und sonstige „Sichtschutzelemente“ sollten auf gar keinen Fall über die gesamte Grundstücksbreite zulässig sein. Das Dorf muss Einblicke gewähren!

 

 

Versorgungsanschlüsse müssen gerade in Dörfern mit Bedacht eingerichtet werden.

In einem urbanen städt­ischen Raum würde man diese Kästen wahr­schein­lich gar nicht bemerken, in einem unter Denkmal­schutz stehenden Dorf schon.

Hausver- und entsorgungsanlagen können bei geringfügiger oder kleinteiliger Bebauung deutlich massiver wirken als in einer größeren Stadt. Hier müssen nötigenfalls die Amts-oder Kreisverwaltungen Genehmigungen versagen.

 

 

 

 

 

 

Noch einmal Dorfschönheit:

Die Abfälle müssen so gesammelt werden, dass das Straßenbild und die dörfliche Raumwirkung jederzeit erhalten bleiben.

Gelbe Mülltüten verschönern nicht das Dorf.

Es gibt immer weniger Tage, an denen die Dorfstraßen nicht vollgestellt sind mit Säcken, Mülltonnen, -containern oder Sperrmüll. Da hilft auch die Wortklauberei „temporäre Möblierung“ wenig.

 

 

 

 

Verlassen wir noch kurz das Dorf:

Attraktive Wege, welche die Dörfer untereinander verbinden, sind zu erhalten und auszubauen.

Historische Fußwegeverbindungen aus den Dörfern hinaus - möglicherweise sogar bis zum nächsten Dorf oder der Stadt – dürfen durch Flurbereinigung, Bau von Ortsumgehungen oder Ausweisung von Baugebieten nicht unterbrochen, zerstückelt oder gar gänzlich zerstört werden. Für die Kontrolle ist zumindest auf Kreisebene eine Zuständigkeit für Wanderwege mit Kompetenzen auszustatten.

Auch auf Landes- und Bundesstraßen muss ein Fußwegebedarf berücksichtigt und gesichert werden

Dies ist leider ebenfalls bisher in den Regelwerken nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. mobilogisch!, Heft 4/2013: Gehen auf der Landstraße).

 

Alle Fotos wurden von Bernd Herzog-Schlagk aufgenommen.

 

Hiermit stellen wir erstmals Leitlinien zur Diskussion, die sicher noch nicht alle Aspekte behandeln, die für das Gehen in kleineren Gemeinden relevant sind. Wenn Sie sich an der Ergänzung und Konkretisierung beteiligen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Ein erster Entwurf der Thesen wurde im Oktober 2013 von Bernd Herzog-Schlagk aus Gransee OT Seilershof bei einem Workshop der 7. österreichischen Fachkonferenz von walk-space.at in Linz für den FUSS e.V. vorgestellt und anschließend vereinsintern vom Fachverband Fußverkehr Deutschland weiter entwickelt. Von ihm sind alle abgebildeten Fotos. Insbesondere waren Bernd Herzog-Schlagk, Manfred Bernard aus Offenbach und Arndt Schwab aus Koblenz an der Textfassung beteiligt, die im Mai 2015 bei der 9. länderübergreifenden österreichischen Fachkonferenz für FußgängerInnen von walk-space.at in Bregenz am Bodensee im Rahmen eines Workshops noch einmal diskutiert und ergänzt wurde. Man einigte sich auf 21 Thesen für das Leben in Dörfern im 21. Jahrhundert, oder sogar für das Überleben der Dörfer?

Wir bitten darum, die „Bregenzer-Thesen zur Revitalisierung von kleinen Dörfern“ an alle weiter zu leiten, denen das Überleben der Dörfer wichtig ist. Nehmen Sie an der Diskussion teil. Vielen Dank!