Gehen ist der freieste Verkehr. Von den 53 Paragraphen der Straßenverkehrsordnung regelt es nur einer den Fußverkehr (§ 25)  . Der wiederum beschäftigt sich zum größten Teil mit dem Betreten und Begehen von Bahngleisen. Für Gehwege gelten nur zwei Regeln:

§ 25 Abs. 1 Satz 1: "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen."

§ 25 Abs. 2 Satz 1: "Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."

Fahrräder, Kneipen, Stromkästen, Masten: Alles drängt auf die Gehwege und engt Fußgänger ein (Berlin, Ackerstraße)

Wenn Sie also weder ein Fahrzeug noch etwas Sperriges dabei haben, dann ist für Sie der Gehweg einer der letzten regelfreien Orte in Deutschland. Genießen Sie es und arrangieren Sie sich mit den anderen durch Besseres als Vorschriften: durch das nötige bisschen Aufmerksamkeit, Rücksicht und Höflichkeit. Übrigens: Wenn Sie auf breiten Bürgersteigen mit wenig Fußverkehr beiseite getreten sind und angehalten haben, können Sie auch gern auf Ihr Smartphone starren.

Doch die Freiheit wird beschnitten und bedroht: Von anderen als Fußgängern, die sie nutzen und leider auch vielfältig missbrauchen – zum Fahren und Parken, als billige oder kostenlose Werbe- und Gewerbefläche oder als Baustellen-Vorraum. Mit Müll, Technik-Häuschen, Parkautomaten, Ladestationen. Traditionell sind Briefkästen, Laternen, Bäume, Laternen- und Strommasten auf dem Gehweg. Absehbare Bedrohungen für die nähere Zukunft sind Lastenräder und möglicherweise Paketroboter. Unter den Menüpunkten links finden Sie mehr zu Regeln und Verstößen, Strafen und möglicher Abhilfe. Eine besonders detaillierte Darstellung vieler Punkte bietet unsere Schwesterseite www.gehwege-frei.de.