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Darum können wir hier nur eine grobe Übersicht geben, wer für welches Problem im Zusammenhang mit Gehen und Fußverkehr oft verantwortlich ist. Es wird nicht einfacher dadurch, dass gleiche Behörden in verschiedenen Orten ungleiche Namen haben. Organisationspläne von Ämtern können sich fast so unterscheiden wie Stadtpläne der verschiedene Städte. Aber einiges wiederholt sich doch immer wieder – auch bei der Zuständigkeit von Privatleuten und -firmen.

Ort und Thema  Zuständig 
Anliegendes Haus/Grundstück Eigentümer, Hausverwaltung oder Mieter
Bau von Gehwegen und anderen Straßenteilen Straßenbau- bzw. Tiefbauamt
Baustelle Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, Bauherren, Baufirmen
Dreck Stadtreinigung, Geldbußen: Ordnungsamt
Gastronomie (Cafes, Kneipen, Restaurants) sowie Händler, Gehweg-Auslagen, Werbeschilder Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt
Haltestellen, Gleise Verkehrsbetriebe, Straßen-/Tiefbauamt
Haushaltsmittel, Beschlüsse über größere Planungen und Sanierungen i.d.R. Kommunalparlamente, z.T. Land/Bund
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ggf. Fachbehörde, z.B. beim Regierungspräsidenten oder Bundesland
Leihfahrzeuge (E-Scooter & Co) Verleihfirmen, Ordnungsamt
Müll und Mülltonnen Grundstücksnutzer, Müllabfuhr
Neue oder umzugestaltende Quartiere Stadtplanungsamt
Pflanzen auf Gehweg und Fahrbahn Garten- oder Grünflächenamt
Private Straßen und Wege Eigentümer oder Beauftragte
Privates Grün (z.B. Hecken, Bäume) Grundstückseigentümer
Regelbrecher (z.B. Falschparkerinnen, Gehwegradler) Ordnungsamt, Polizei
Nichtstaatliche Regelwerke FGSV
Reparatur von Gehwegen und anderen Straßenteilen Straßen-/Tiefbauamt
Schilder, Ampeln, Zebrastreifen, lokale Verkehrsregelung Straßenverkehrsbehörde, z.T. Polizei
Straßenverkehrsordnung (Änderungen) Bundesverkehrsminister mit Zustimmung Bundesrat
Verkehrsverstöße („fließender Verkehr“) Polizei, z.T. Ordnungsamt
Wegenutzung und Privatgebrauch („Sondernutzungen“) Ordnungsamt
Winterdienst auf Gehwegen Eigentümer, Hausverwaltung oder beauftragte Firmen

FUSS Folgerungen und Forderungen

1.

Alle Kommunen brauchen kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema Gehen – am besten eigene Fußverkehrs-Beauftragte.

2.

Suchen Privatleute Zuständige im Amt, darf keine Behörde einfach antworten: „Wir nicht“, sondern muss sagen, wen sie für verantwortlich hält.

3.

KommunalpolitikerInnen, die auf dem Gebiet aktiv sind, kennen oft den Dschungel. Auf eigenen Sprechstunden, ihre Fraktionen oder Parteien sind sie oft auskunftsbereit.