Darum können wir hier nur eine grobe Übersicht geben, wer für welches Problem im Zusammenhang mit Gehen und Fußverkehr oft verantwortlich ist. Es wird nicht einfacher dadurch, dass gleiche Behörden in verschiedenen Orten ungleiche Namen haben. Organisationspläne von Ämtern können sich fast so unterscheiden wie Stadtpläne der verschiedene Städte. Aber einiges wiederholt sich doch immer wieder – auch bei der Zuständigkeit von Privatleuten und -firmen.
Wer plant und regelt was?
Wer ist wofür zuständig? Das ist schon in einer einzelnen Stadt kompliziert, erst recht im ganzen Land. Behörden sind überall unterschiedlich zugeschnitten, Kompetenzen werden anders abgegrenzt oder überschneiden sich.
Ort und Thema | Zuständig |
Anliegendes Haus/Grundstück | Eigentümer, Hausverwaltung oder Mieter |
Bau von Gehwegen und anderen Straßenteilen | Straßenbau- bzw. Tiefbauamt |
Baustelle | Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, Bauherren, Baufirmen |
Dreck | Stadtreinigung, Geldbußen: Ordnungsamt |
Gastronomie (Cafes, Kneipen, Restaurants) sowie Händler, Gehweg-Auslagen, Werbeschilder | Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt |
Haltestellen, Gleise | Verkehrsbetriebe, Straßen-/Tiefbauamt |
Haushaltsmittel, Beschlüsse über größere Planungen und Sanierungen | i.d.R. Kommunalparlamente, z.T. Land/Bund |
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen | ggf. Fachbehörde, z.B. beim Regierungspräsidenten oder Bundesland |
Leihfahrzeuge (E-Scooter & Co) | Verleihfirmen, Ordnungsamt |
Müll und Mülltonnen | Grundstücksnutzer, Müllabfuhr |
Neue oder umzugestaltende Quartiere | Stadtplanungsamt |
Pflanzen auf Gehweg und Fahrbahn | Garten- oder Grünflächenamt |
Private Straßen und Wege | Eigentümer oder Beauftragte |
Privates Grün (z.B. Hecken, Bäume) | Grundstückseigentümer |
Regelbrecher (z.B. Falschparkerinnen, Gehwegradler) | Ordnungsamt, Polizei |
Nichtstaatliche Regelwerke | FGSV |
Reparatur von Gehwegen und anderen Straßenteilen | Straßen-/Tiefbauamt |
Schilder, Ampeln, Zebrastreifen, lokale Verkehrsregelung | Straßenverkehrsbehörde, z.T. Polizei |
Straßenverkehrsordnung (Änderungen) | Bundesverkehrsminister mit Zustimmung Bundesrat |
Verkehrsverstöße („fließender Verkehr“) | Polizei, z.T. Ordnungsamt |
Wegenutzung und Privatgebrauch („Sondernutzungen“) | Ordnungsamt |
Winterdienst auf Gehwegen | Eigentümer, Hausverwaltung oder beauftragte Firmen |
FUSS Folgerungen und Forderungen
1.
Alle Kommunen brauchen kompetente Ansprechpartnerinnen zum Thema Gehen – am besten eigene Fußverkehrs-Beauftragte.
2.
Suchen Privatleute Zuständige im Amt, darf keine Behörde einfach antworten: „Wir nicht“, sondern muss sagen, wen sie für verantwortlich hält.
3.
KommunalpolitikerInnen, die auf dem Gebiet aktiv sind, kennen oft den Dschungel. Auf eigenen Sprechstunden, ihre Fraktionen oder Parteien sind sie oft auskunftsbereit.