Fußverkehrs-Politik wird auch in den Ländern gemacht – im Bundesrat, mit Förderprogrammen für Städte und Dörfer und per Aufsicht über die Kommunen, in denen Landesregierungen das Verkehrsrecht für uns freundlich oder unschön auslegen können. Für all das tut es gut, wenn Landesregierungen, regionale Medien und Organisationen Ansprechpersonen beim FUSS e.V. haben. Was und wieviel diese tun, ist nicht formell festgelegt. Sie können sich aktiv in die Landes-Fußverkehrspolitik einklinken – aber es ist auch in Ordnung, wenn sie bei Bedarf Fragen und Ansinnen dazu nach Berlin weitergeben. Die Hauptsache ist, dass FUSS e.V. in den Bundesländern mit Sprecher:innen präsent ist.
Wie kann ich Sprecher:in meines Bundeslandes werden?
Die Satzung von FUSS e.V. sieht in §12 (2) vor, dass jährlich ein Landestreffen (online oder Präsenz) stattfinden soll, bei dem ein Mitglied des Bundeslandes für maximal zwei Jahre gewählt wird. Die Arbeit kann aber auch auf mehrere Schultern verteilt werden: Bis zu vier weitere, gewählte Mitglieder können in einem Landesvorstand mitarbeiten.
Sollte es in einem Bundesland zu wenige Mitglieder geben bzw. ein Landestreffen sich nicht organisieren lassen, kann auch der Bundesvorstand eine Person zum/zur Sprecher:in ernennen.
Was habe ich als Landessprecher:in zu tun?
In Absatz (3) des § 12 unserer Satzung stehen allgemeine Aufgabenbereiche, z.B. sollen die Sprecher:innen „… den Verband in landesspezifischen Angelegenheiten gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Medien und anderen Verbänden und Institutionen“ vertreten und „sie können in Landesgremien vertreten sein, an Anhörungen teilnehmen, landesspezifische Schriften herausgeben“.
Wobei der erste Teil der Aufzählungen zur Pflicht gehört, der zweite bereits zur Kür. Freuen würden wir uns, wenn Ihr Kontakt zu den Ortsgruppen in Eurem Bundesland halten würdet. Oder beim Start einer neuen Gruppe etwas Unterstützung leistet.
Aber keine Sorge: Die organisatorischen Sachen übernimmt die Geschäftsstelle. Und inhaltlich hilft der Bundesvorstand bzw. auch das Geschäftsstellen-Team.
Des Weiteren würden wir uns freuen, wenn Ihr die politischen Entwicklungen zum Fußverkehr auf Landesebene regelmäßig verfolgt und wesentliche Meilensteine der Geschäftsstelle meldet, damit darüber in den Vereinsmedien berichtet werden kann. Wenn gewünscht, unterstützt das Geschäftsstellen-Team auch bei der Einrichtung eines landesweiten Newsletters.
Zwei rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind
Datenschutz: Um miteinander Kontakt aufzunehmen und für den Verein tätig zu sein, dürfen die Kontaktdaten der Mitglieder untereinander weitergegeben werden. Eine Weitergabe außerhalb des Vereins ist aber nur mit Einwilligung möglich und daher aufwändig.
Verbindlichkeiten: Landesgruppen des FUSS e.V. sind keine eigenständigen Vereine. Sie können daher weder rechtliche noch vertragliche Verbindlichkeiten im Namen des FUSS e.V. eingehen.
Für Eure Aktivitäten für FUSS e.V. besteht ein umfangreicher Versicherungsschutz. Aber: wenn Ihr eine öffentliche Veranstaltung plant, will die Versicherung das vorab wissen. Bitte informiert rechtzeitig die FUSS-Geschäftsstelle über den Veranstaltungsort und die vermutliche Teilnehmerzahl.
Interesse geweckt?
Dann nehmt bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf: per Mail an info@fuss-ev.de oder per Telefon: 030 / 492 74 73