Aktionen und Kampagnen: Was wir unterstützen
Voraussetzung für eine Unterstützung bzw. Mitarbeit von FUSS e.V. bei Bündnissen, Aktionen und Veröffentlichungen ist, dass das zu unterstützende Anliegen mittelbar oder unmittelbar mit unserer Satzung vereinbar ist. Laut Satzung setzt sich FUSS e.V. dafür ein, dass „das Zu-Fuß-Gehen für die Fußgänger sicherer, gesünder, angenehmer und attraktiver und dass der Umweltverbund in Stadt und Land gestärkt wird.“
Das Anliegen muss aus Sicht von FUSS e.V. dem Fußverkehr nützen (siehe dazu unsere Ziele, Forderungen und Positionen). Fußverkehr muss dabei als eigenständige Verkehrsart gesehen und nicht nur subsumiert unter dem Begriff „Umweltverbund“ oder lediglich in einer Aufzählung mit dem Radverkehr aufgeführt werden.
Wenn das Anliegen nichts mit unserem Vereinszweck zu tun hat, kann FUSS e.V. dieses nicht unterstützen.
Vor einer Zusage von uns muss auch geklärt sein, welche Pflichten für uns als Verein aus der Unterstützung entstehen. FUSS e.V. erwartet bei wesentlichen Änderungen bei dem Projekt (Maßnahmen, Ziele) und bei der Verwendung des FUSS-Logos entsprechende Informationen durch die Organisatoren!
Anfragen für eine Unterstützung auf Bundesebene werden vom Bundes-Vorstand entschieden. Unterstützungsbitten auf regionaler oder lokaler Ebene werden von unserer regionalen Gliederung auf Grundlage der hier genannten Kriterien entschieden. Gibt es keine regionale Gliederung, entscheidet der Bundesvorstand.