Rezension aus der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung, Ausgabe 106/2021
Ausgangslage
Die hier besprochene Publikation bezieht sich ausschließlich auf Bushaltestellen.
In vielen Kommunen wird bei Wartehäuschen mittlerweile auf Standardlösungen gesetzt, welche ein Mindestniveau bieten. Dass bei Zuwegungen im Einzugsbereich von Bushaltestellen oft nicht gewisse Standards, wie sie z.B. in den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) zu finden sind, eingehalten werden (und dann auch kein Raum für Wartehäuschen ist), begründet die Notwendigkeit, dieses immerzu anzumahnen.
Inhalt
Im Hinblick auf die nationale Fachtagung „Zu Fuss zum ÖV wurde durch „Fussverkehr Schweiz“ im August 2020 eine Dokumentation zusammengestellt. Diese bietet einen vertieften Einblick in das Thema.
Es wird die Erwartung verkündet, dass durch Schul-Zentralisierungen einerseits und mehr ältere Menschen in der Gesellschaft andererseits, der ÖV in seiner Bedeutung wachsen wird. Zu mehr Nachfrage werde auch das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz führen. Demnach sind bis Ende des Jahres 2023 alle Haltestellen so zu gestalten, dass sie durch Menschen mit Behinderung autonom benutzbar werden.
Mit Zahlen wird die Bedeutung des Fußverkehrs für den ÖV untermauert: 85 % aller Wege, die eine ÖV-Etappe enthalten, werden in der Schweiz ausschließlich mit Fußwegen ergänzt. Das sog. „park&ride“ z.B. spiele demnach nur eine relativ marginale Rolle. Schweizer Fahrgäste berichteten bei Befragungen angeblich ungefähr genauso viel über ihre Erlebnisse bei Fußwege-Etappen oder beim Warten und Umsteigen, wie über den ÖV selbst.
Zahlenmaterial wird auch bezüglich „Faktoren, die akzeptable Gehdistanzen“ zum ÖV beeinflussen, angeboten. Die Aufsummierung aller positiven (attraktive Umgebung, Geschäfte etc.) und negativen (wenig Gehfläche, monotone Kfz-verkehrsbelastete Straßen, Umwege und Wegekreuzungen) Faktoren ergäbe einen maximalen Unterschied von 110 %. In der Broschüre wird zwar diese Summierung nicht vorgenommen und auch nicht besprochen, ob sie methodisch vollständig zulässig ist. Doch denkt man hinzu, dass größere akzeptierte Gehdistanzen die Flächenerschließung potenzieren, wird der enorme Einfluss des weiteren Umfeldes von Haltestellen deutlich.
Es werden Verhaltensbeobachtungen wiedergegeben, welche für die Verkehrsplanung von Bedeutung sind: Aussteigende wechseln bei Bedarf so schnell wie möglich die Straßenseite. Im Anmarsch befindliche Fahrgäste wechseln typischerweise hingegen nicht erst an der Haltestelle auf die ggf. notwendige Straßenseite, sondern so früh wie möglich.
Ein nachfolgendes Kapitel widmet sich den üblichen und empfohlenen Haltestellenabständen – ohne überraschende Erkenntnisse.
Beim Kapitel „Sicherheit“ wird nicht nur zwischen statistisch erfassten Unfällen und Übergriffen sowie dem subjektiven Empfinden unterschieden. Es fehlt auch nicht der Hinweis auf statistische Verzerrungen durch das Fernbleiben oder Umgehen von problematischen Stellen. Fussverkehr Schweiz plädiert nicht für Einschränkungen des Fußverkehrs, sondern vortrittsberechtigtes Queren auf den Wunschlinien der zu Fuß Gehenden. Im Übrigen wird allgemeine Übersichtlichkeit, incl. Beleuchtung, zwecks sozialer Kontrolle gefordert.
Das Kapitel „Attraktivität“ von Fußwegen beginnt mit empfohlenen Mindestbreiten: 3 Meter für eigenständige Wege, und 2,5 Meter für Trottoires bei geringer Dichte. Schneller und schwerer Fahrbahnverkehr sei durch breitere Gehwege jedenfalls bzgl. des Sicherheitsempfindens ausgleichbar. Verpollerung und Signalmasten auf Gehwegen sollen vermieden werden. Gebäude sollen auf die Straße ausgerichtet sein (also nicht wie bei Aldi & Co. erst der Parkplatz). Ausdrücklich wird für diagonale, nicht bloß rechtwinklige Verbindungen plädiert. In Siedlungsgebieten sei eine Maschenweite von max. 100 m der Richtwert. Zur Analyse tauge insbesondere GIS (http://map.geo.admin.ch).
Zahlreiche ins Detail gehende Anforderungen für behindertengerechte Gestaltung fehlen auch nicht.
Noch ausführlicher ist die Beschäftigung mit dem Verhältnis der Bushaltestellen zum Straßenraum. Rückstaus in Knotenpunkte sollen nicht provoziert werden. Jedoch seien Zebrastreifen hinter Bushaltepositionen und mit Mittelinseln zwecks Unterbindung von Überholversuchen dort prioritär. Die Vor- und Nachteile von Busbuchten und Fahrbahnhaltestellen werden eingehend diskutiert.
Die Gestaltungsmöglichkeiten von Bushöfen werden auf mehreren – gut bebilderten – Seiten aufgezeigt. Dazu gehören auch exakte Maße für Rollstuhlmanöverierflächen und vieles mehr. Auch die Ästhetik architektonisch gelungener Bauwerke in der Schweiz ist interessant.
Am Ende ist eine recht umfangreiche Bibliografie (incl. Rechtsgrundlagen und Normen der Schweiz) zu finden.
Bewertung
Die Dokumentation von Fussverkehr Schweiz ist ohne jedwede Abstriche sehr positiv bewertbar. Gemeinden, die an den Neubau von Bushaltestellen denken, wird eine beinahe schon vollständige Planungsgrundlage geboten. Und es sollte nicht unwahrscheinlich sein, dass die Broschüre einen Anstoß dazu gibt, eine weiträumige fußverkehrsfreundliche Straßenraumsanierung ins Auge zu fassen.
Dass in der Schweizer Publikation Fahrradverkehr fast keine Rolle spielt, kann indirekt als positiv gewertet werden. Offenbar wird gar nicht erst in Erwägung gezogen, Radwege im Ein- und Ausstiegsbereich oder knapp daneben zu platzieren, was in Deutschland nicht selten der Fall ist.
Titel:
Zu Fuss zum öffentlichen Verkehr, Anordnung und Gestaltung von Bushaltestellen - Tagungsdokumentation. Erschienen im Oktober 2020, 32 Seiten, zahlreiche Fotos und Grafiken.
Verfasser:
Pascal Regli, Fussverkehr Schweiz. Übersetzung: Agnés Camacho-Hübner. Mit Unterstützung des Bundesamtes für Strassen ASTRA, Bereich Langsamverkehr.
Bezug:
Download: www.fussverkehr.ch
Impressum:
Erstveröffentlichung in der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung, Februar 2021. Der Kritische Literaturdienst Fußverkehr Krit.Lit.Fuss erscheint seit 1992 als Beilage des InformationsDienstes Verkehr IDV und nach der Namensumbenennung ab dem Jahr 2002 vierteljährlich in der mobilogisch! Zeitschrift für Ökologie, Politik & Bewegung.
Autor dieser Ausgabe: Markus Schmidt.
Herausgeber: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Exerzierstraße 20, 13357 Berlin, Tel. 030/492 74 73, Fax 030/492 79 72, eMail:
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