Es gibt keine Regelung, die Bordsteine definitiv vorschreiben. Als Borde kommen hohe, halbhohe und niedrige Borde in Frage ( RASt, 6.1.3.1):

Hohe Borde sind zwischen 10 – 14 cm (maximal 20 cm) bei getrennten Fahrbahn/Gehweg (Radweg) hoch und werden bei anbaufreien Hauptverkehrsstraßen, bei angebauten vier- und mehrstreifigen Hauptverkehrsstraßen verwendet. Hohe Borde können aber auch zwischen 8 – 12 cm bei getrennter Fahrbahn/Gehweg bzw. Parkstreifen/Gehweg (Radweg) hoch sein und werden bei zweistreifigen Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen verwendet. (RASt, 6.1.3.1)

Halbhohe Borde sind zwischen 4 – 6 cm bei getrennter Fahrbahn/Gehweg (Radweg) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen hoch und finden bei zweistreifigen Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen Verwendung. (RASt, 6.1.3.1)

Niedrige Borde sind weniger als 4 – 0 cm bei getrennter Fahrbahn/Gehweg (Radweg) bzw. Fahrbahn/Parkstreifen hoch und werden bei zweistreifigen Hauptverkehrsstraßen mit geringen Verkehrsstärken, Erschließungsstraßen, Bordabsenkung an Querungsstellen oder für Fußgänger bzw. Radfahrer verwendet.(RASt, 6.1.3.1)

Als Kompromiss zwischen der Ertastbarkeit für Menschen mit Seheinschränkungen und Berollbarkeit für Menschen in Rollstühlen oder mit einem Rollator gilt eine Bordsteinhöhe an Querungsstellen von 3 cm. Höhenunterschiede zwischen den Verkehrsflächen können taktil vorteilhaft sein, erhöhen aber die Sturzgefahr. (H BVA, 3.3.1) Hierbei ist auch die Rundung des Bords abzuwägen. Je runder, desto schlechter ertastbar, je eckiger, desto schlechter überwindbar mit Rollatoren und Rollstühlen. (H BVA, 3.3.4.1)

Bordsteine an Querungsstellen sollten auf 0 bis 3 Zentimeter abgesenkt werden (RASt 2006, 6.1.6.2) Die Zweiteilung einer Querungsstelle in einen auf Fahrbahnniveau abgesenkten und einen ausreichend ertastbaren Teil mit 6 cm Bordhöhe ist zulässig. Dabei muss die taktile und visuelle Leitlinie zum ertastbaren Teil mit ausreichender Bordhöhe erfolgen. Von dieser Lösung ist bei hoch frequentierten Querungsanlagen abzusehen. (H BVA, 3.3.4.2)

Weitere Informationen finden Sie unter Barrierefreiheit.

 

 

[RASt] Forschungsgesellschaft für Straßenwesen: Richtlinien für die Anlage vcon Stadtstraßen RASt 06 (R 1), Ausgabe 2006

[H BVA] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen H BVA (W 1), Ausgabe 2011