Um Leben und Gesundheit von Fußgängern zu retten, gibt es neben Tempo 30 weitere wirksame Maßnahmen:
- Mehr sichere Querungen über Fahrbahnen. Viele gehen oder rennen heute an gefährlichen Stellen, weil die nächste Ampel, der Zebrastreifen oder die Mittelinsel weit weg ist.
- Borsteinkanten frei! Das als häufige Ursache genannten „plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen“ ist fast immer das Hervortreten hinter Autos. Sie verstellen den Blick auf die Fahrbahnen. Besonders Kinder leiden darunter, und in jüngster Zeit wird das Problem drastisch verschärft durch die hohen, klobigen SUVs und Lieferwagen. Das heißt: Wo immer Fußgänger häufiger über die Straße wollen und müssen, braucht es entweder ein Halteverbot für Fahrzeuge am Straßenrand. Oder wo es Seitenparkplätze zwischen Fahrbahn und Gehweg gibt, müssen diese unterbrochen sein – zugunsten von Gehweg“nasen“, die bis an die Fahrspur vorgezogen sind.
- Ein Großteil aller Fußgänger wird an Kreuzungen gerammt, insbesondere von abbiegenden Autofahrern. Auch da lässt sich baulich und technisch einiges tun:
- Gehwege müssen möglichst weit in den Kreuzungsbereich vorgezogen werden. Dann können sich erstens gehende und fahrende Verkehrsteilnehmer besser sehen. Zweitens biegen Fahrzeuge langsamer ab, wenn die Kurve enger ist.
- Das Park- und Halteverbot mindestens fünf Meter vor Kreuzungen und Einmündungen muss von Ordnungsämtern und Polizei ernst genommen werden. Nimmt hier ein parkendes Auto die Sicht oder versperrt den Weg, gefährdet es akut den Fußverkehr und gehört abgeschleppt.
- Die Geldbuße für Parken am Zebrastreifen und an der Kreuzung von 15 Euro ist lächerlich und gehört mindestens auf Schwarzfahrt-Niveau erhöht – also vervierfacht.
- Ampeln brauchen rascheres und längeres Grün für Fußgänger. Gehen diese bei Rot, liegt das oft daran, dass auch nach längerer Wartezeit kein Grün in Aussicht steht.
- Von einer zur anderen Straßenseite brauchen Fußgänger Grüne Wellen. Zwangspausen auf Mittelinseln sind auszuschließen.
- Die höchste Sicherheit für Fußgänger bietet „Rundum-Grün“ für Fußgänger – international weit verbreitet, in Deutschland kaum eingesetzt. Zweiter Vorteil neben der Sicherheit: man kann diagonal über die Kreuzung gehen und muss nicht zweimal auf Grün warten. Nachteil: Die Zeit zwischen zwei Grünphasen kann länger sein als bisher, damit auch Busse, Radfahrer und Autos noch leidlich durchkommen.
- „Bettelampeln“, an denen es Grün nur auf Knopfdruck gibt, sind möglichst zu vermeiden. Wo es sie gibt, erhalten Fußgänger spätestens nach 30 Sekunden Grün.
- Wo es keine Ampel gibt, aber Sicherungsbedarf für Fußgänger besteht, sind oft Zebrastreifen sinnvoll.
- Wo Fußgänger-Routen Straßen am Kreisverkehr kreuzen, sind die Ausfahrten aus dem Kreisverkehr adäquat für sich abzusichern. Fahrende und Gehende müssen sich frühzeitig sehen können.
- Der „Grüne Pfeil“ für abbiegende Fahrzeuge ist unfallträchtig und oft rechtswidrig angebracht. Er durchlöchert die sinnvolle und wichtige Regel, dass Rot für Fahrzeuge stets Halten bedeutet. Er gehört abgeschafft.
- Heute sind Fahrbahnen oft gut beleuchtet, Gehwege dagegen nicht. Dabei haben Fahrzeuge eigene Lichtquellen; Taschenlampen gehören nicht zur Pflichtausrüstung von Fußgängern. Die Priorität gehört geändert: Gutes Licht für Fußwege. Dann erledigt sich auch das unverschämte Ansinnen, Fußgänger sollten sich gefälligst mit heller Kleidung der eingeschränkten Wahrnehmung von Schnellfahrern anpassen, wenn sie sich aus der Düsternis ihres Gehwegs auf die Fahrbahn wagen.
- Dagegen sind Sperrgitter zwischen Gehweg und Fahrbahn fragwürdig bis unsinnig. Warum, steht in diesem PDF-Dokument.
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