Spricht man übers Gehen und über Gehwege, dann kommt von vielen Menschen als erstes der Fluch: Diese verdammten Radfahrer! Das wiederum ist verdammt schade. Füße und Fahrrad ergänzen sich eigentlich prächtig als muskelbetriebene, gesunde, umweltschonende und preisgünstigste Verkehrsmittel. Wir wollen sie gemeinsam fördern - mehr dazu hier.
Auf dem Gehweg oder im Park aber nicht. Da stiehlt eine gedankenlose bis dummdreiste Radfahrer-Minderheit den letzten Schutzraum, den Kinder, Alte, Behinderte und alle anderen Menschen zu Fuß noch haben. Wir sind uns einig mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), der in seiner Publikation „Verkehrsrecht für Radfahrer“ schreibt: „Gehwege sind für Radfahrer über zehn Jahre tabu. Wer auf dem Gehweg fährt, gefährdet Fußgänger, aber auch sich selbst. Fahren auf dem Gehweg ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos.“
Trotzdem grassiert es und wird von vielen inzwischen als urbane Seuche empfunden. Wir sehen mehrere Ursachen: Manche Radfahrer sind zu faul, beim Überqueren der Bordsteinkante ihr Gesäß vom Sattel zu heben. Oder sie sind im Kopf dort, wo viele Autofahrer vor 50 Jahren waren: Sie halten sich für die Guten, Fortschrittlichen – und glauben, sie dürften alles. Manche fühlen sich von Autos gefährdet - teils zu Recht - sind aber selbst so dreist, ihr Problem zu Lasten noch Schwächerer zu lösen. Dafür gibt es den Begriff "Radfahrer-Mentalität": oben buckeln, unten treten.
Und manche kennen Verkehrsregeln nicht. Die in diesem Zusammenhang wichtigste und sehr einfache Regel steht in § 2 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Also auch Fahrräder. Und auch, wenn die Fahrbahn gefährlich, holprig, zugestaut, schlecht überquerbar, der Weg über sie länger ist oder sie sonst einen Nachteil hat. Wir unterstützen jede Forderung, die Verkehrsverhältnisse für Radfahrer zu bessern – auf der Fahrbahn. Nicht auf dem Gehweg. Und wir haben für keinen Radfahrer Verständnis, der über Autos jammert, aber auf dem Gehweg selbst mit Bleifuß und -hirn fährt.
Es gibt für Gehwege ohne spezielle Schilder nur eine Ausnahme vom Radfahr-Verbot: Kinder bis zu acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, bis zu zehn Jahren dürfen sie – und in beiden Fällen darf eine über 16-jährige Begleitperson es auch. Sie haben hier aber nicht die gleichen Rechte wie auf der Fahrbahn, sondern müssen sich dem Fußverkehr unterordnen: Schritt fahren, niemanden behindern oder gefährden, wenn nötig warten. Mehr zum Thema „Kinder und Begleiter auf Radwegen" auf unserer Schwesterseite www.geh-recht.de hier.
Mehr zu Gehwegen, auf und neben denen Schilder das Radfahren erlauben, hier.
Mehr zum Abstellen von Rädern auf dem Gehweg hier.
Mehr zu möglichen Aktionen gegen Gehweg-Radler hier.
Dumme Radfahrer-Sprüche und mögliche Antworten hier.