Wer ist wofür zuständig? Das ist oft schon in der eigenen Stadt nicht leicht herauszufinden. Erst recht nicht in einer fremden: Die Zuständigkeiten sind überall verschieden verteilt, die Ämter haben unterschiedliche Namen. Es gibt kommunale Verwaltungen, in den größten Städten auch noch unterteilt in gesamtstädtische und solche für Stadtteile. Für Landes- und Bundesstraßen können wieder andere Ämter zuständig sein. Es gibt Infrastruktur-Dienstleister wie Wasserwerke, Gaswerke und Telekom.

Hier grob die wichtigsten und gängigsten Themen und die häufig dafür zuständige Stelle. Das kann aber je nach Ort und Fall auch eine ganz andere sein.

Wofür?

Wer?

Anliegendes Haus/Grundstück

Eigentümer oder Mieter

Bauliches und Gebautes

Straßen-/Tiefbauamt

Baustelle

Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, Bauherren

Dreck und Müll

Stadtreinigung, Müllabfuhr. Geldbußen: Ordnungsamt

Gastronomie (Cafes, Kneipen, Restaurants)

Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt.

Haltestellen, Gleise

Verkehrsbetriebe

Händler, Gehweg-Auslagen, Werbeschilder

Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt

Haushaltsmittel, größere Planungen und Sanierungen

i.d.R. Kommunalparlamente, z.T. Land/Bund

Kreis-, Landes- und Bundesstraßen

ggf. Fachbehörde, z.B. beim Regierungspräsidenten oder Bundesland

Parkverstöße ("ruhender Verkehr")

i.d.R. Ordnungsamt (heißt auch Stadtpolizei, Kommunalpolizei, Kommunaler Ordnungsdienst), bei akuter Gefahr Polizei

Pflanzen auf Gehweg und Fahrbahn

Garten- oder Grünflächenamt

Private Straßen und Wege

Eigentümer oder Beauftragte

Privates Grün (z.B. Hecken, Bäume)

Grundstückseigentümer

Schilder und Regeln

Verkehrsbehörde (meist Ordnungsamt)

Verkehrsverstöße ("fließender Verkehr")

Polizei

Wegenutzung und Privatgebrauch („Sondernutzungen“)

Ordnungsamt

Winterdienst

Eigentümer oder Beauftragter