Wer ist wofür zuständig? Das ist oft schon in der eigenen Stadt nicht leicht herauszufinden. Erst recht nicht in einer fremden: Die Zuständigkeiten sind überall verschieden verteilt, die Ämter haben unterschiedliche Namen. Es gibt kommunale Verwaltungen, in den größten Städten auch noch unterteilt in gesamtstädtische und solche für Stadtteile. Für Landes- und Bundesstraßen können wieder andere Ämter zuständig sein. Es gibt Infrastruktur-Dienstleister wie Wasserwerke, Gaswerke und Telekom.
Hier grob die wichtigsten und gängigsten Themen und die häufig dafür zuständige Stelle. Das kann aber je nach Ort und Fall auch eine ganz andere sein.
Wofür? |
Wer? |
Anliegendes Haus/Grundstück |
Eigentümer oder Mieter |
Bauliches und Gebautes |
Straßen-/Tiefbauamt |
Baustelle |
Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, Bauherren |
Dreck und Müll |
Stadtreinigung, Müllabfuhr. Geldbußen: Ordnungsamt |
Gastronomie (Cafes, Kneipen, Restaurants) |
Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt. |
Haltestellen, Gleise |
Verkehrsbetriebe |
Händler, Gehweg-Auslagen, Werbeschilder |
Ausstellende und überwachende Behörde für Sondernutzungsgenehmigungen, meist das Ordnungsamt |
Haushaltsmittel, größere Planungen und Sanierungen |
i.d.R. Kommunalparlamente, z.T. Land/Bund |
Kreis-, Landes- und Bundesstraßen |
ggf. Fachbehörde, z.B. beim Regierungspräsidenten oder Bundesland |
Parkverstöße ("ruhender Verkehr") |
i.d.R. Ordnungsamt (heißt auch Stadtpolizei, Kommunalpolizei, Kommunaler Ordnungsdienst), bei akuter Gefahr Polizei |
Pflanzen auf Gehweg und Fahrbahn |
Garten- oder Grünflächenamt |
Private Straßen und Wege |
Eigentümer oder Beauftragte |
Privates Grün (z.B. Hecken, Bäume) |
Grundstückseigentümer |
Schilder und Regeln |
Verkehrsbehörde (meist Ordnungsamt) |
Verkehrsverstöße ("fließender Verkehr") |
Polizei |
Wegenutzung und Privatgebrauch („Sondernutzungen“) |
Ordnungsamt |
Winterdienst |
Eigentümer oder Beauftragter |