Die Grundlage jeder Mobilität sind nicht Fahrbahnen oder Gleise, sondern die Gehwege. Wir wollen sie breit, barrierefrei und frei von allem, was Räder hat und sich fahrend oder parkend an unserem Raum vergreift.
- Der Gehweg ist für Menschen auf zwei Beinen da. Sie brauchen zum ungehinderten Vorankommen mindestens 2,50 Meter Breite, auf viel begangenen Straßen mehr. Dieser Raum muss frei bleiben. Wann immer etwas auf einem Gehweg hingestellt, aufgebaut oder montiert werden soll, muss das außerhalb des freizuhaltenden Gehraums geschehen.
- Legale Gehweg-Nutzung zu anderen Zwecken muss angemessene Preise haben. Angemessen für kommerzielle Nutzung sind z.B. 50 Prozent der Quadratmetermiete angrenzender Läden. Wer sein Geschäft vom Haus auf den Bürgersteig ausdehnen will, muss dem Ordnungsamt seinen Mietvertrag vorlegen.
- Wo Gehwegparken überhaupt möglich und wo es erlaubt ist, muss es angemessene Preise haben. Wo es z.B. für Anwohner Dauer-Erlaubnisse gibt, sollte sich deren Preis an der ortsüblichen Quadratmetermiete angrenzender Wohnungen orientieren (z.B. 50 % davon).
- Illegale Gehweg-Nutzung gehört strenger geahndet. Ein Maßstab ist das „erhöhte Beförderungsentgelt“, das beim Schwarzfahren fällig ist und 60 Euro beträgt. Der Missbrauch von ruhendem Gemeingut darf so viel kosten wie der von rollendem.
- Wer immer andere Menschen behindert oder gar gefährdet, soll deutlich mehr als diese 60 Euro zahlen müssen.
- Das Verursachen von Unfällen bei Gehweg-Missbrauch ist nicht nur ordnungswidrig, sondern strafbar - mindestens als Fahrlässigkeit.
- Wer mit schwereren Fahrzeug Gehwege benutzt, beschädigt diese latent, ebenso die darunter führenden Leitungen. Ohne Nachweis eines Einzelschadens muss dieses geahndet werden – adäquat nach Gewichtsklassen vom Motorrad über den SUV bis zum Schwerlaster.
- Fahrräder werden nicht auf dem Gehweg abgestellt, sondern auf der Fahrbahn, wo sie nur ein Achtel so viel Platz brauchen wie parkende Autos, oder jenseits des Gehwegs im und am Haus. Für Leihräder gibt es feste Stationen, vorzugsweise auf bisherigen Parkstreifen.
- Fußgänger mit Smartphone sind oft lächerlich, manchmal lästig, aber auf dem Gehweg kaum je gefährlich. Verfolgt gehört das Delikt bei Fahrern.