Das Kreuzen von Fuß- und Fahrverkehr kann baulich an fünferlei Orten geschehen

  1. Fuß- und Fahrwege laufen parallel; getrennt sind sie zum Beispiel durch Bordsteinkante und Belag. Für das Überqueren der Fahrbahn gibt es keine besonderen Vorrichtungen. Will jemand auf die andere Straßenseite, gilt die allgemeine Regel der Straßenverkehrsordnung, § 25. Abs. 3: „Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.“

  2. Es gibt "Querungsanlagen", zum Beispiel Ampeln. Sie sind ein planerisch, rechtlich und praktisch hoch komplexes Thema. Grundlagen stehen hier auf unserer Schwesterseite www.geh-recht.de. Die einzelnen Anlagen:
    a) Ampeln  scheinen besonders sicher, bereiten aber auch zahlreiche Probleme, vor allem kurze Grünphasen, gefährlichen Fahrbahn-Querverkehr und lange Wartezeiten. Hier ein ausführlicher Kommentar zur Ampel-Richtlinie RILSA. Hier geht es um konfliktfreie Ampelschaltungen, bei denen Fußgänger nicht mehr durch Abbieger gefährdet sind, die zugleich Grün haben. Und hier etwas zur leidigen "Bettelampel", an der es nicht automatisch Grün gibt, sondern nur auf Knopfdruck und oft erst sehr spät.
    b) Zebrastreifen sind technisch leichter anzubringen und geben Fußgängern Vorrang ohne Wartezeiten. Doch die Hürden für ihre Anbringung sind oft hoch, und viel zu viele Autofahrer begehen hier lebensgefährlichen Regelbruch. Details dazu hier.

  3. In der Praxis viel zu selten sind Aufpflasterungen, bei denen nicht Fußgänger über die Fahrbahn müssen, sondern die Fußwege durchgehen und die Fahrbahnen an den Kreuzungspunkten zu ihnen angehoben werden. Das kehrt die gängigen Verhältnisse um.  Mehr dazu hier.

  4. Fußgänger und Fahrzeuge bewegen sich auf einer gemeinsamen, nicht unterschiedenen Fläche. Das kann unter den Begriffen Fußgängerzone, Verkehrsberuhigter Bereich, Begegnungszone oder Shared Space laufen. Hier Grundsatz-Infos zu solchen „Mischflächen“. In dieser PDF-Tabelle eine systematische tabellarische Unterscheidung der unterschiedlichen Flächentypen. Und hier  Analysen, Beispiele, Vorschläge, Kritik und weiterführende Links.

  5. Brücken oder Tunnel trennen den Fuß- vom Fahrverkehr. Damit scheinen die Begegnungsprobleme gelöst. Es ist aber erstens teuer. Zweitens erfordert es starke Gefälle oder Treppen, die alles andere als barrierefrei sind. Drittens können vor allem Tunnel Angst machen. Viertens sehen Rampen, Hochstraßen und Tunneleinfahrten oft ziemlich hässlich aus. Insgesamt sind Brücken und Tunnel in der Stadt oft ein Paradoxon: Sie sollen als Teile von Verkehrswegen Verbindungen schaffen. Aber mehr, als sie verbinden, trennen und zerteilen sie.


Detaillierte, anwendungs-orientierte Informationen zum Kreuzen bietet unser Querbuch - mit einer eigenen Seite hier.