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Die EU-Kommission hat den Antrag des FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland auf Beitritt zur „European Road Safety Charter – Europäische Charta für die Straßenverkerssicherheit“ für die Sparten „Sicherheit der Infrastruktur“ und „Verkehrsverhalten“ angenommen. Am 2. März 2010 fand die offiziellen Unterzeichnungszeremonie und der Beitritt zum weltweit größten Zusammenschluss von Verkehrssicherheitsinitiativen in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland direkt neben dem Brandenburger Tor in Berlin statt. Der Verband hat folgende Charta unterzeichnet und sich per Selbstverpflichtung auf Aktivitäten für die kommenden drei Jahre festgelegt:

Europäische Charta für die Straßenverkehrssicherheit

Der Unterzeichne(r) FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland…(ist)

  • der Auffassung, dass die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Europa unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese Zahl möglichst schnell zu verringern,
  • der Auffassung, dass eine zwischen den zahlreichen Beteiligten, die auf der einen oder anderen Grundlage Verantwortung in diesem Bereich tragen, koordinierte Maßnahme eher geeignet ist, die gewünschten Ergebnisse zu erzielen,
  • der Überzeugung, dass es wirksame Maßnahmen gibt, die Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften anzuhalten, und
  • auch darüber hinausgehende Maßnahmen, wie die Verringerung der Risikoexposition von Verkehrsteilnehmern, ergriffen werden sollten, und
  • dass die Wirkung solcher Maßnahmen vervielfacht wird, wenn sich eine kritische Zahl von Beteiligten dafür engagiert,
  • sich dem Ziel einer Verringerung der Zahl der Verkehrstoten um mindestens 50 % bis 2010 anschließend,
  • im Vertrauen auf das Verantwortungsgefühl der betroffenen Einzelpersonen und Organisationen,
  • im Bewusstsein, dass die Maßnahmen zugunsten der Straßenverkehrssicherheit sehr geringe Kosten verglichen mit den menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten der Unsicherheit im Straßenverkehr haben,
  • Verpflichtet sich, die Maßnahmen in seinem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich tatkräftig umzusetzen, um Fortschritte bei der Strassenverkehrssicherheit zu beschleunigen,
  • Verpflichtet sich insbesondere, nach Massgabe seiner Verantwortung und spezifischen Situation und in Übereinstimmung mit mindestens einem der folgenden Grundsätze:

(GRUNDSÄTZE)

  1. Ergreifung der Maßnahmen in seinem Verantwortungsbereich, um zu dem oben genannten Ziel einer Verringerung der Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr beizutragen.
  2. Aufnahme von Aktionen zur Straßenverkehrssicherheit und Messung des erreichten Sicherheitsstandards in seine Hauptziele und maßgebenden eigenen Entscheidungskriterien, insbesondere im Rahmen seiner Forschungsaktivitäten, seiner Organisation und seiner Investitionen sowie im allgemeineren Rahmen der Organisation seiner professionellen Aktivitäten im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans für die Straßenverkehrssicherheit.
  3. Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, mit den für die Straßenverkehrssicherheit zuständigen Organisationen.
  4. Leistung eines Beitrags zur Verhinderung von Verkehrsunfällen durch hochwertige Maßnahmen in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
    • Erstausbildung und Weiterbildung sowie Information der Fahrer,
    • Ausrüstung und Ergonomie von Kraftfahrzeugen,
    • Gestaltung der Infrastrukturen auf eine Weise, die Unfallrisiken und die Unfallschwere minimiert und zu einer sicheren Fahrweise anhält.
  5. Entwicklung und Umsetzung von Technologien zur Minderung von Unfallfolgen.
  6. Leistung eines Beitrags zur Entwicklung von Mitteln, die eine einheitliche, andauernde und angemessene Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften durch Personen, die in seinem Namen oder unter seiner Leitung tätig sind, sowie die Sanktionierung eventueller Verstöße auf einheitliche, schnelle und verhältnismäßige Weise ermöglichen.
  7. Schaffung eines Rahmens, der die Umsetzung andauernder erzieherischer Maßnahmen und die Rehabilitierung gefährdeter Fahrer fördert.
  8. Bemühungen, soweit möglich zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen beizutragen, um daraus Lehren für ihre Vermeidung ziehen zu können.
  9. Leistung eines Beitrags dazu, dass möglichen Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht.
  10. Akzeptanz einer im Nachhinein erfolgenden und nach den entsprechenden Regeln für die Vertraulichkeit durchgeführten fachlichen Beurteilung der Maßnahmen, die zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ergriffen wurden, und gegebenenfalls Anpassen der Maßnahmen im Lichte dieser Erfahrungen.

Selbstverpflichtung

Der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. unterstützt als Lobby Verkehrssicherheits-Initiativen im Sinne der verletzlichsten Straßenverkehrsteilnehmer und führt eigene Maßnahmen durch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Gesundheit und Mobilität von Kindesbeinen bis ins hohe Alter. Im Rahmen der Europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit verpflichten wir uns für die Jahre 2010 bis 2012 zu folgenden Aktivitäten:

  • Jeweils am 22. September bzw. an dem darauf folgenden Schultag werden wir die bundesweite Gemeinschaftskampagne „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (I walk to school) starten. Die Informationsmaterialien werden das ganze Jahr an die Multiplikatoren (Lehrer, Erzieher, Eltern) versandt, der Umfang beträgt jährlich ca. 500.000 Exemplare der Flyer in deutscher und etwa 20.000 in türkischer Sprache, sowie weitere Hintergrundinformationen, Plakate usw. (www.ZuFusszurSchule.de und schulwegplaene.de).
  • Alle drei Monate werden wird in unserer Publikation „mobilogisch!“, der Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Themen der Verkehrsberuhigung und der Verkehrssicherheit behandeln (www.mobilogisch.de).
  • 2010 werden wir das bisher umfassendste Verkehrssicherheits-Audit für ein über 500 Kilometer langes Fußwegenetz mit über 900 Querungsstellen in Berlin abschließen und aus der Sicht des Fußverkehrs dem Senat von Berlin, der Unfallkommission und dem Beratungsgremium „Berlin zu Fuß“ qualifizierte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Infrastruktur vorschlagen (www.fussverkehrs-audit.de).
  • Modellhaft wollen wir in den Jahren 2010/2011 im Rahmen einer Kommunikationsplattform der Unterzeichner der Berliner Charta für Verkehrssicherheit die Belange der Fußgänger und insbesondere die der Senioren in die Verkehrssicherheitsarbeit integrieren (www.berlin-sicher-mobil.de).
  • Ab 2010 wird der FUSS e.V. in einer konzentrierten Form durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit auf die positiven Wirkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsberuhigungsmaßnamen (Temporeduzierungen, Verkehrsberuhigter Bereiche/Spielstraßen, Begegnungszonen) hinweisen (geplant: www.strassen-fuer-alle.de).
  • 2011 werden wir den 18. Bundesweiten Verkehrskongress in Trier auch auf die Verkehrssicherheitsaspekte der europäischen Union fokussieren und damit deutschlandweit Multiplikatoren einbinden und informieren (www.buvko.de).

FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland
Berlin, am 3. März 2010

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