Wir freuen uns über den einstimmigen Beschluss des Bundesrats, E-Roller nicht auf Gehwegen zuzulassen. Damit ist ein unverschämter Angriff auf den Schutzraum von Deutschlands 80 Millionen Fußgängern abgewehrt.

Die Bedürfnisse einer großen Mehrheit und der Fachverstand von Verkehrs- und Unfallexperten haben sich durchgesetzt. Wir freuen uns besonders, dass der Gehweg als Schutzraum der Schwächsten bewahrt wird – Hochbetagte, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Erfreulich an der Debatte der letzten Monate: Noch nie war der Fußverkehr so sehr in der Diskussion. Nie zuvor haben so viele Menschen Wertschätzung für die Gehwege geäußert. Die Bundesländer und zuvor die Vertreter der mehr als 11.000 Städte und Gemeinden haben sich klar zum Fußverkehr bekannt.

Der Rückzieher bedeutet keine Verdrängungen von Rollern von Geh- auf Radwege. Denn die für Gehwege vorgesehene Spielmobil-Klasse (12-Stundenkilometer-Klasse für Kinder ab 12) wird es nach Lage der Dinge nicht geben. Enge auf dem Radweg kann durch die Zulassung der 20-km/h-Klasse entstehen. Hier fordern auch wie breite und sichere Wege für Räder und Roller. Wo dafür kein Raum ist, braucht es für alle Fahrzeuge Tempo 30 statt 50.

Andreas Scheuer kann jetzt zeigen, dass auch er den richtigen Weg geht. Er hat die Chance, Fußverkehr für sich von einem Verliererthema zum Gewinnerthema zu machen. Wachsende Städte, der Wunsch nach Gesundheit und die steigende Zahl von Senioren sind drei Megatrends fürs Gehen. Wir brauchen jetzt den Abschied von der fußverkehrs-feindlichen Straßenverkehrsordnung, die im Kern noch von 1937 ist. Wir brauchen höhere Bußgelder für alle, die Fußgänger fahrend oder parkend gefährden und blockieren.

Vor allem brauchen wir Visionen und Leitlinien – gebündelt in einem Nationalen Fußverkehrsplan und vorangetrieben von einem Minister, der sich auch für die größte Verkehrsteilnehmer-Gruppe engagiert.

 

E-Roller-Verordnung: Was jetzt zu tun ist

Die Verordnung wurde am 17.Mai mit den Änderungen des Bundesrats-Verkehrsausschusses verabschiedet. E-Roller dürfen auf Radwege und Fahrbahnen, ihr Maximaltempo beträgt 20 Stundenkilometer und das Mindestalter 15 Jahren. Als Startdatum auf den Straßen wurde der 15. Juni genannt. Auch ohne Gehweg-Zulassung ist jetzt viel zu tun, vor allem in den Städten und Gemeinden: Manche E-Roller-Nutzer werden doch den Gehweg nehmen - ob aus Unkentnis oder Dreistigkeit. Gerade am Anfang müssen Ordnungsämter und Polizeit hier präsent sein, damit das nicht einreißt.

  • Nach der verabschiedeten Verordnung soll jeder alle Roller auf dem Gehweg abstellen dürfen, ohne dass die Städte und Gemeinden einschreiten können. Nach internationalen Erfahrungen ist so die Versperrung und Vermüllung von Gehwegen mit Leihrollern vorprogrammiert.
  • E-Roller sind auf gemeinsamen Geh- und Radwegen zugelassen. Diese Wege sind schon jetzt oft zu schmal, zu stark begangen und befahren.Wo sich die Konflikte mehren, dürfen dies keine gemeinsamen Wege mehr sein.
  • Die Gemeinden können für weitere Gehwege E-Roller mit einem besonderen Schild zulassen. Das sollten sie nur in Ausnahmefällen auf wenig begangenen Wegen tun, etwa außerhalb von Orten oder in Einzelfällen in Dörfern.
  • Für Wege außerhalb der öffentlichen Straßen ist nichts geregelt. In städtischen Parks und viel besuchten Grünanlagen, etwa an Ufern, sollten E-Roller nicht zugelassen werden. Denn dies sind Erholungswege, keine Verkehrswege für Motorfahrzeuge.
  • Die Bußgelder sind zu niedrig und unvollständig. Bußgelder für leichtsinniges Fahren mit Unfallfolge sowie für behinderndes Abstellen fehlen ganz.

Noch ungewiss ist der Fort gang der vom Verkehrsministers angekündigten Ausnahmeverordnung für kleine E-Fahrzeuge ohne Lenkstange – Monowheels, Hoverboards und Hovershoes genannt. Auch hier hatte Scheuer mit der Motorisierung des Gehwegs gedroht. Der Bundesrat hatte sich in einer einstimmigen Entschließung komplett gegen deren Zulassung auf öffentlichen Straßen ausgesprochen. Das bindet den Minister nicht rechtlich, aber setzt ein deutliches politisches Signal. Wie die zurückgezogenen Gehweg-Roller sind auch dies sind Spielzeuge, nicht mobiliätsfördernde Verkehrsmittel. Darum gehören auch sie nicht auf den Gehweg. Falls es ein starkes Bedürfnis gibt, damit zu spielen, können dafür beispielsweise nachmittags Schulhöfe geöffnet werden.