„Primärfunktion des Gehbereiches ist der Fußgängerverkehr. Seine Oberfläche sollte daher leicht und angenehm zu begehen, rutschsicher, frei von Hindernissen und Verschwenkungen, möglichst eben und über längere Entfernungen einsehbar sein.“ (ESG [1], 3.1.3.) Gehwege sollten - zumindest in der Gehbahnmitte - einen glatten Belag haben und „stets in einwandfreiem Zustand“ gehalten werden (EFA [2], 4.2).

Gehwege müssen eine freie Durchgangshöhe (lichter Raum) von 2,25 Metern ausweisen, der auch von z.B. in den Gehweg hineinragende Werbeanlagen oder Verkehrszeichen freizuhalten ist. Notwendig sind eine Verkehrsraum-Höhe von mindestens 2,00 Metern plus einem Sicherheitsabstand von 0,25 m (RASt [3],> 06, 4.7., Bild 20 und 6.1.6.1, Bild 70).

Gehwege sind von (temporären) Hindernissen frei zu halten und eben zu gestalten, d.h. Einbauten sowie Unter- oder Überführungen sind möglichst zu vermeiden. Bei der ansprechenden Straßenraumgestaltung sind die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zu berücksichtigen (EFA, 1.2.). Gegenverkehr, Treppen und Steigungen reduzieren die Geschwindigkeit und Kapazität von Gehwegen (HBS [4], 11.3.2 bis 11.3.5).

Die Mindestabstände von Pollern auf Gehwegen sind in den Regelwerken nicht ausdrücklich erwähnt. Werden auf den Flächen im Rahmen des Winterdienstes Kehrmaschinen eingesetzt, sollte die Durchfahrt an der hauptsächlich benutzten Stelle mindestens 1,60 Meter Breite für die Kehrmaschinen und 2 x 0,10 m als Bewegungsspielraum, also mindestens 1,80 m betragen.

Gehwege sind so zu beleuchten, dass Schattenbildung und Dunkelfelder vermieden werden, auch unter Berücksichtigung der legal (auf der Fahrbahn) parkenden Kfz (EFA, 4.1.1). Ruheplätze im Zuge der Gehwege, Aufenthaltsflächen und Ruhebänke, sollten in angemessenen Abständen angeboten werden (RASt, 6.1.6.2, 6.1.6.3; EFA, 4.3); sie können die Reichweite bestimmter Fußgängertypen (z.B. Senioren) ganz erheblich erweitern. In Kernbereichen von Städten sollten außerdem in regelmäßigen Abständen öffentliche Sanitäranlagen angeboten werden (EFA, 4.3).

[ESG] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): ESG: Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete ESG (R 2), Ausgabe 2011

[EFA] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA (R 2)

[RASt] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 (R 1), Ausgabe 2006

[HBS] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS, Teil S Stadtstraßen (R 1), Ausgabe 2015