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Deutschlands Verkehrsrecht bleibt im vorigen Jahrhundert stecken. Der Bundesrat hat am 24.11. die vom Bundestag bereits beschlossene Reform blockiert.  Landesregierungen wollten die traditionelle "Leichtigkeit" des Autoverkehrs bewahren.

Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes sollte ermöglicht werden, dass Verkehrsrecht auch Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und Stadtentwicklung dient, nicht mehr wie bisher nur der „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Verkehrs. Dies ist nun nicht möglich. Das ist nicht nur schlecht für Städte und Umwelt, sondern auch für die Mehrheit im Verkehr, die zu Fuß, mit Bus und Bahn und auf dem Rad unterwegs ist. Die Ablehnung ist ein Schlag ins Gesicht der Städte und Dörfer: Mehr als tausend von ihnen hatten sich mehr Handlungsfreiheit in der Verkehrsregelung gewünscht, besonders bei Tempolimits. Es bleibt nun beim Zentralismus, der mit der ersten Reichs-Straßenverkehrsordnung 1934 eingeführt wurde: Die Regierung gibt bis in den letzten Winkel vor, wo welche Geschwindigkeit gefahren werden darf oder wo man Zebrastreifen anlegen kann. Die Städte dürfen ihre Angelegenheiten nicht selbst gestalten, sondern sind Befehlsempfänger, die nur Bundesrecht ausführen.

Aufgefordert ist nun der Bundesverkehrsminister zu einer Reform der Straßenverkehrsordnung, die auch unter dem alten Straßenverkehrsgesetz möglich ist. In ihr müssen die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs als Basismobilität und am stärksten verbreitete Mobilitätsform gestärkt werden. Vorschläge dazu gibt es von uns in der Schrift Verkehrsrecht auf die Füße stellen und von den Verkehrsminister:innen der Bundesländer, die bald nach unsere Vorschlägen eine Ad-Hoc-Kommission damit beauftragten.