1. Politische Aktion: Behörden auf die Spur bringen

Fordern Sie die klare, eindeutige Trennung von Geh- und Radverkehr:

  • Gehwege müssen fahrradfrei sein. Wo nötig, muss die Polizei nachhelfen.
  • Das Radfahren auf Gehwegen ist eine Ausnahme, die nur unter bestimmten Bedingungen mit Schildern erlaubt werden darf (mehr dazu hier).
  • Wo diese Bedingungen nicht erfüllt sind, weisen Sie Behörden darauf hin und fordern Sie die Entfernung der Schilder. Zuständig ist meist die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. In den meisten Bundesländern heißt sie auch so; es gibt aber Ausnahmen. In Berlin zum Beispiel gehört die für solche Schilder zuständige Behörde zum Ordnungsamt des jeweiligen Stadtbezirks. In Bremen heißt sie Straßen- und Verkehrsbehörde, und in Hamburg ist die Polizei für Schilder zuständig.
  • Wenn das nicht hilft, helfen Sie über Medien, Vor-Ort-Aktionen und Kommunalpolitik nach.
  • Unterstützen Sie Umwelt- und Fahrradverbände, Kommunalpolitiker und Parteien, die sich für sicheres Radfahren auf der Fahrbahn einsetzen.
  • Setzen Sie sich mit uns für regelmäßige und öffentlichkeitswirksame Kontrollen durch Ordnungsämter und Polizei ein.

Gehweg-Radeln: Nicht mehr so billig

Bußgeld in Euro

Regelverstoß ohne physische Folgen

55

Mit Behinderung anderer

70

Mit Gefährdung anderer

80

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

100

Quelle: ADFC

 

2. Verhalten und Aktionen auf dem Gehweg

Persönliches Einschreiten gegen Radler auf dem Gehweg – das klingt nach Don Quichotterie. Oft hat man keine Zeit oder mag sich den Spaziergang nicht verderben, oft geht alles zu schnell, manchmal wäre es zu gefährlich. Manches aber geht. Wichtig bei allem: Nie dürfen Sie sich und andere gefährden, natürlich auch die Radfahrer nicht. Außerdem sollten Sie – auch wenn es manchmal schwer fällt – immer der in Ton und Aktion Sachlichere, Souveränere und damit Überlegene bleibe.

  1. Sie müssen nicht ausweichen. Wenn Radfahrer auf dem Gehweg von hinten klingeln oder rufen, versuchen Sie sie entweder zu ignorieren. Oder Sie drehen sich kurz um und rufen: „Dies ist kein Radweg.“ Wenn Sie zu mehreren gehen: Bleiben Sie nebeneinander. Wenn Sie mit Kindern gehen: Schirmen Sie sie mit Ihrem Körper ab. Das alles geht gut, wenn der Weg so eng oder voll ist, dass kein Radler sich vorbeidrängeln kann. Wer es kann, wird es allerdings tun und Sie oft noch anpöbeln. Darauf müssen Sie gefasst sein.
  2. Kommen Radfahrer von vorn: Weichen Sie nicht schon aus, wenn sie noch weit sind. Gehen Sie weiter wie vorher, aber signalisieren Sie den Radfahrer mit kleinen Schlangenlinien oder Drehungen, dass Sie unberechenbar und scheinbar unaufmerksam sind. Sichern Sie aber vor allem Ihre Kinder oder andere Schutzbedürftige.
  3. Wenn Sie ein Rad oder zum Beispiel einen Rollkoffer schieben: Machen Sie sich damit breiter; nutzen Sie das Gerät als Seitenpuffer. Aber auf jeden Fall nur, solange Radfahrer noch sicher anhalten oder in weitem Bogen ausweichen können. Gefährden Sie nie sich selbst und die Radfahrer!
  4. Halten Radfahrer an und Sie haben Zeit und etwas Konfliktfreude, sprechen Sie sie an und bitten Sie sie, auf der Fahrbahn zu fahren oder abzusteigen. Dann ist gelegentlich Einsicht zu erwarten, aber meist eine verlegene bis dummdreiste Ausrede. Zwanzig solcher Ausreden finden Sie unter hier – nebst Antworten.
  5. Demonstratives Fotografieren und Filmen verunsichert. Sie dürfen Fremde für den Privatgebrauch ungefragt aufnehmen (die wichtigsten Regeln hier). Dafür brauchen Sie aber Zeit und auch Mut zu eventuellen Konflikten. Machen Sie es besser nicht allein. Stellen Sie Radfahrern bei Protest klar, dass Sie Bilder und Filme nicht oder nur verpixelt veröffentlichen. Besteht jemand auf Löschen, bieten Sie an, die Polizei zu rufen und auf diese zu warten, damit Sie auch gleich Anzeige wegen des illegalen Radelns erstatten können. Damit sollte es sich erledigt haben.
  6. Wenn Sie eine größere Gruppe zusammenbekommen, verstopfen Sie demonstrativ einen oft missbrauchten Gehweg. Als Kundgebung müssen Sie das bei der Polizei anmelden, ein spontanes Zusammenfinden von Passanten oder Spaziergängern nicht. Es ist aber ratsam, Polizei vor Ort zu haben – siehe unten. Auch Medien sollten Sie einladen und die Aktion selbst dokumentieren. Andere Fußgänger lassen Sie natürlich durch. Radfahrern erklären Sie freundlich, warum hier kein Durchkommen ist – und wo ihr nächster legaler Weg ist. Sollte sich trotzdem jemand mit dem Fahrrad durchdrängeln wollen, haben Sie ja die Polizei dabei.